Aus folgenden Registern können Sie Personenstandsurkunden beantragen:
- Geburtsregister
- Eheregister
- Lebenspartnerschaftsregister
- Sterberegister
Sie können pro Vorgang nur Urkunden aus einem der vier Register beantragen. Mögliche Urkundenarten sind hierbei:
- Din-A4
- Stammbuchformat
- beglaubigter Ausdruck aus dem Register
- mehrsprachige Urkunde nach CIEC-Übereinkommen
Die Gebühren betragen 10 Euro für die erste Urkunde je Urkundenart. Für jede weitere Urkunde dieser Art fallen jeweils 5 Euro an.
Sie haben folgende Zahlungsmöglichkeiten:
- Kreditkarte (Mastercard, VISA)
Zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Sie ein Exemplar gebührenfrei. Bitte beachten Sie, dass das bestellte Exemplar entsprechend gekennzeichnet wird und nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden kann.
In der Regel erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen die angeforderten Urkunden per Post zugesandt.
Alternativ können Sie diese auch (nach Terminvereinbarung) vor Ort persönlich abholen.
Bitte beachten Sie, dass die Register wie folgt archiviert werden und dann keine Beantragung mehr erfolgen kann:
- Geburtsregister nach 110 Jahren
- Eheregister nach 80 Jahren
- Lebenspartnerschaftsregister nach 80 Jahren
- Sterberegister nach 30 Jahren
Benötigen Sie ein Dokument zum Archivgut, setzen Sie sich bitte per E-Mail unter stadtarchiv@hennef.de mit dem Stadtarchiv in Verbindung.