Antrag auf Löschung einer Baulast

Vorbemerkungen

Mit diesem Formular können Sie online eine Löschung/Verzicht einer Baulast beantragen:

 

Alternativ können Sie einen Termin mit der Bauaufsicht und Unteren Denkmalbehörde vereinbaren

(Tel. +49 2242 888-614, E-Mail: bauaufsicht@hennef.de).

Datenschutzerklärung

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Hiermit erteile ich freiwillig meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten und erkenne nachfolgende Datenschutzerklärung der Stadt Hennef an.

Verantwortlicher:

Stadt Hennef
Der Bürgermeister
Frankfurter Str. 97
53773 Hennef

Kontaktaufnahme: 02242/888-0 oder unter info@hennef.de


Datenschutzbeauftragte*r: datenschutz@hennef.de

Die Daten werden zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigt, nicht an Dritte weitergegeben und gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung entfällt und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten mehr bestehen. Sie haben folgende Rechte zur Verarbeitung Ihrer Daten: Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Widerspruch und Löschung und Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.

Weitere ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie im Internet unter:

datenschutz.stadt-hennef.de

Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich, zur Niederschrift beim Verantwortlichen oder mit einer E-Mail an datenschutz@hennef.de widerrufen werden.

Hinweis zum Datenschutz:

Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Ihren Anliegen und über Ihre Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte der zugehörigen Information nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO.
Dieses finden Sie unter www.hennef.de/datenschutz.

 

Informationen zu Baulasten

Informationen zu Baulasten ►

 

Baulasten sind durch öffentlich-rechtliche Erklärung gesicherte Belastungen eines Grundstückes, wobei dieses aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen kann.

Baulasten stellen reale Belastungen des Grundstückes dar und sind daher ein wertbeinflussender Faktor beim Erwerb eines Grundstückes.

Sollte die Erfordernis einer eingetragenen Baulast entfallen, kann diese auf Antrag nach Prüfung der Sachlage gelöscht werden.  

Sollte die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer sein, bedarf der Antrag die Einverständniserklärung beider Parteien!

Folgende Daten benötigen Sie zum Ausfüllen des Antrags:

  • Persönliche Daten der antragstellenden Person,
  • Ggf. Persönliche Daten des Grundstückeigentümers
  • Angaben zu dem belasteten Grundstück,
  • Erklärung zum Verzicht


Die bearbeitende Stelle braucht diese Informationen, um Ihr Anliegen prüfen zu können. Soweit Angaben verpflichtend angegeben werden müssen, sind diese in der Beschriftung des Feldes oder der Auswahlmöglichkeiten gekennzeichnet. Soweit Sie bei den freiwilligen Angaben nichts eintragen, kann es sein, dass Sie später nochmals nach den fehlenden Informationen gefragt werden. Dabei kann es zu Verzögerungen kommen.

Antragstellende Person

Geben Sie den oder die Vornamen einer Person so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.

Geben Sie den Nachnamen, Familiennamen beziehungsweise Zunamen an.

Grundstückseigentümer*in

Geben Sie den oder die Vornamen einer Person so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.

Geben Sie den Nachnamen, Familiennamen beziehungsweise Zunamen an.

Belastete/s Grundstück/e
Bemerkungen und Abschluss

Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?

Sollten Sie weitere Hinweise oder Anregungen haben, können Sie diese gerne hier hinterlassen.

Bitte kontrollieren Sie noch einmal Ihre Angaben

Sofern Ihre Browser-Einstellungen dies zulassen, können Sie mit folgendem Button eine Zusammenfassung Ihrer Angaben zur Kontrolle herunterladen. Diese Datei erhalten Sie nach dem Absenden auch als Email-Anhang.

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