Anfrage nach der möglichen Belastung eines Grundstücks mit Kampfmitteln

Vorbemerkungen

Mit diesem Antrag können Sie eine mögliche Belastung eines Grundstücks mit Kampfmitteln anfragen, wenn Sie im Rahmen einer baulichen Veränderungen einen Anhaltspunkt für einen Kampfmittelverdacht haben.

Datenschutzerklärung

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Hiermit erteile ich freiwillig meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten und erkenne nachfolgende Datenschutzerklärung der Stadt Hennef an.

Verantwortlicher:

Stadt Hennef
Der Bürgermeister
Frankfurter Str. 97
53773 Hennef

Kontaktaufnahme: 02242/888-0 oder unter info@hennef.de


Datenschutzbeauftragte*r: datenschutz@hennef.de

Die Daten werden zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigt, nicht an Dritte weitergegeben und gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung entfällt und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten mehr bestehen. Sie haben folgende Rechte zur Verarbeitung Ihrer Daten: Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Widerspruch und Löschung und Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.

Weitere ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie im Internet unter:

datenschutz.stadt-hennef.de

Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich, zur Niederschrift beim Verantwortlichen oder mit einer E-Mail an datenschutz@hennef.de widerrufen werden.

Hinweis zum Datenschutz:

Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Ihren Anliegen und über Ihre Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte der zugehörigen Information nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO.
Dieses finden Sie unter www.hennef.de/datenschutz.

 

Informationen zu Kampfmittelmeldungen

Informationen zu Kampfmittelmeldungen ►

 

Nachweis der Kampfmittelfreiheit im Rahmen der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW)

Im Baurecht Nordrhein-Westfalen ist im § 16 Abs. 1 BauO NW geregelt, dass Grundstücke für bauliche Anlagen geeignet sein müssen und dass der Bauherr vor Beginn eines Bauvorhabens die Kampfmittelfreiheit nachweisen muss.

Diese Maßnahme ist nur relevant, wenn Arbeiten im Boden vorgenommen werden sollen.

Der Nachweis ist im Baugenehmigungsverfahren zu führen.

 

Sollten also Arbeiten im Boden durchgeführt werden, so muss per Formularvordruck ein Antrag zur Luftbildauswertung bei der nebenstehend genannten Abteilung oder unter kampfmittel@hennef.de gestellt werden.

 

Da der Umgang mit Kampfmitteln besondere Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzt, unterhält das Land Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung der Gemeinden einen staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst.

Der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf führt aufgrund seiner Fachkompetenz und Zuständigkeit eine Luftbildauswertung durch.

 

Die Bearbeitungszeit bei der Bezirksregierung kann bis zu ca. sechs Wochen betragen.

Anschließend wird das Ergebnis dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Für die Luftbildauswertung werden keine Gebühren erhoben.

 

Sollte sich aufgrund der Luftbildauswertung ein Anhaltspunkt für einen Kampfmittelverdacht ergeben wird eine weitere Untersuchung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes vor Ort notwendig.

Im Rahmen dieser Untersuchung können für den Grundstückseigentümer eventuell Kosten für vor- und nachbereitende Maßnahmen, z.B. Zugänglichkeit Grundstück, Bodenarbeiten gemäß den Vorgaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes, Wiederherrichtung des ursprünglicher Zustandes, etc. anfallen.

 

Kampfmittelfunde

Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und umgehend die nebenstehenden Mitarbeiter des Bereiches Zivil- und Bevölkerungsschutz der Stadt Hennef zu informieren.

Alternativ (außerhalb der Dienstzeiten) ist die nächstgelegene Polizeidienststelle (Polizeiwache Hennef, 02242-943521 oder Notruf 110) zu benachrichtigen.

 

Rechtsgrundlage

§ 16 Abs. 1 BauO NW

 

Folgende Daten benötigen Sie zum Ausfüllen des Antrags:

  • Persönliche Daten der antragsstellenden Person,
  • Daten zu einer möglichen Belastung eines Grundstücks mit Kampfmitteln,
  • Persönliche Daten zum Grundstückseigentümer*in, wenn Sie als antragsstellende Person dies nicht selbst sind,
  • Angaben zum Grundstück,
  • Angaben zu möglichen Leitungen oder archäologische Fälle,
  • Lageplan/Kartenasschnitt des Grundstücks,
  • Versorgungsleitpläne

Die bearbeitende Stelle braucht diese Informationen, um Ihr Anliegen prüfen zu können. Soweit Angaben verpflichtend angegeben werden müssen, sind diese in der Beschriftung des Feldes oder der Auswahlmöglichkeiten gekennzeichnet. Soweit Sie bei den freiwilligen Angaben nichts eintragen, kann es sein, dass Sie später nochmals nach den fehlenden Informationen gefragt werden. Dabei kann es zu Verzögerungen kommen.

 

Antragstellende Person

Geben Sie den Nachnamen, Familiennamen beziehungsweise Zunamen an.

Geben Sie den oder die Vornamen einer Person so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.

Bitte geben Sie hier nur die führende Hausnummer ein. Der nachgestellte Buchstabe ist in das Feld „Hausnummer-Zusatz“ einzutragen. Bei zusammengesetzten Hausnummern (z.B. 38-40 oder 42-48) ist der zweite Teil ebenfalls in das Feld „Hausnummer-Zusatz“ einzutragen.

Anfrage nach der möglichen Belastung eines Grundstücks mit Kampfmitteln

Ich beabsichtige auf dem nachfolgenden Grundstück Erdarbeiten durchzuführen, und bitte um Überprüfung des Grundstückes:

Es werden .pdf, .jpeg und .png Formate akzeptiert.

Grundstückseigentümer*in

Geben Sie den Nachnamen, Familiennamen beziehungsweise Zunamen an.

Geben Sie den oder die Vornamen einer Person so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.

Bitte geben Sie hier nur die führende Hausnummer ein. Der nachgestellte Buchstabe ist in das Feld „Hausnummer-Zusatz“ einzutragen. Bei zusammengesetzten Hausnummern (z.B. 38-40 oder 42-48) ist der zweite Teil ebenfalls in das Feld „Hausnummer-Zusatz“ einzutragen.

Angaben zum Grundstück

Bitte geben Sie die Fläche in der passenden Einheit an

Zum Beispiel Rammarbeiten, Verbauarbeiten, Pfahlgründungen oder vergleichbare Arbeiten

Hinweise
Erklärung

Es werden .pdf, .docx, .jpeg uund .png Dateien akzeptiert.

Bemerkungen und Abschluss

Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?

Sollten Sie weitere Hinweise oder Anregungen haben, können Sie diese gerne hier hinterlassen.

Bitte kontrollieren Sie noch einmal Ihre Angaben

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