Antrag Ablösung Stellplatzverpflichtung

Vorbemerkungen

Mit diesem Formular können Sie online eine Ablösung der Stellplatzverpflichtung beantragen:

 

Alternativ können Sie einen Termin vereinbaren (Tel. +49 2242 888-614, E-Mail: bauaufsicht@hennef.de).

Datenschutzerklärung

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Hiermit erteile ich freiwillig meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten und erkenne nachfolgende Datenschutzerklärung der Stadt Hennef an.

Verantwortlicher:

Stadt Hennef
Der Bürgermeister
Frankfurter Str. 97
53773 Hennef

Kontaktaufnahme: 02242/888-0 oder unter info@hennef.de


Datenschutzbeauftragte*r: datenschutz@hennef.de

Die Daten werden zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigt, nicht an Dritte weitergegeben und gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung entfällt und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten mehr bestehen. Sie haben folgende Rechte zur Verarbeitung Ihrer Daten: Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Widerspruch und Löschung und Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.

Weitere ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie im Internet unter:

datenschutz.stadt-hennef.de

Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich, zur Niederschrift beim Verantwortlichen oder mit einer E-Mail an datenschutz@hennef.de widerrufen werden.

Hinweis zum Datenschutz:

Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Ihren Anliegen und über Ihre Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte der zugehörigen Information nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO.
Dieses finden Sie unter www.hennef.de/datenschutz.

 

Informationen zur Stellplatzablösung

Informationen zur Stellplatzablösung ►

 

Bei der Errichtung baulicher Anlagen (Wohn- und Geschäftshäuser), bei denen ein Zu- und Abfahrtsverkehr stattfindet, muss eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen hergestellt werden. Sofern dies auf dem Baugrundstück nicht möglich ist, müssen die Stellplätze in Form eines Beitrages an die Stadt abgelöst werden.

Rechtsgrundlagen:

Rechtsgrundlage für die Stellplatzablöse ist § 51 der Landesbauordnung i.V.m. der städt. Stellplatzablösesatzung.

Kosten:

Für das Gebiet der Stadt Hennef gibt es drei Stellplatzablöse-Zonen mit unterschiedlichen Beitragssätzen; diese betragen in den beiden Hennefer Zonen 6.400,- bzw. 7.400,- Euro; in Hennef-Uckerath 5.400,- Euro.

Benötigte Unterlagen:

Folgende Daten benötigen Sie zum Ausfüllen des Antrags:

  • Persönliche Daten über die antragsstellende Person,
  • Angaben zum Baugrundstück,
  • Angaben zum Bauvorhaben mit Begründung,

Die bearbeitende Stelle braucht diese Informationen, um Ihr Anliegen prüfen zu können. Soweit Angaben verpflichtend angegeben werden müssen, sind diese in der Beschriftung des Feldes oder der Auswahlmöglichkeiten gekennzeichnet. Soweit Sie bei den freiwilligen Angaben nichts eintragen, kann es sein, dass Sie später nochmals nach den fehlenden Informationen gefragt werden. Dabei kann es zu Verzögerungen kommen.

 

Antragstellende Person

Geben Sie den oder die Vornamen einer Person so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.

Geben Sie den Nachnamen, Familiennamen beziehungsweise Zunamen an.

Baugrundstück
Bauvorhaben
Begründung

Aus Anlass des vorgenannten Bauvorhabens bin ich verpflichtet, Stellplätze gem. der Festlegung durch die Baurechtsbehörde herzustellen. Hiermit beantrage ich die Zustimmung zur Erfüllung der Stellplatzverpflichtung durch die Zahlung eines Geldbetrages an die Gemeinde.

Bemerkungen und Abschluss

Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?

Sollten Sie weitere Hinweise oder Anregungen haben, können Sie diese gerne hier hinterlassen.

Bitte kontrollieren Sie noch einmal Ihre Angaben

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