Antrag Grabmalgenehmigung

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Verantwortlicher:

Stadt Hennef
Der Bürgermeister
Frankfurter Str. 97
53773 Hennef

Kontaktaufnahme: 02242/888-0 oder unter info@hennef.de


Datenschutzbeauftragte*r: datenschutz@hennef.de

Die Daten werden zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigt, nicht an Dritte weitergegeben und gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung entfällt und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten mehr bestehen. Sie haben folgende Rechte zur Verarbeitung Ihrer Daten: Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Widerspruch und Löschung und Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.

Weitere ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie im Internet unter:

datenschutz.stadt-hennef.de

Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich, zur Niederschrift beim Verantwortlichen oder mit einer E-Mail an datenschutz@hennef.de widerrufen werden.

Hinweis zum Datenschutz:

Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Ihren Anliegen und über Ihre Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte der zugehörigen Information nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO.
Dieses finden Sie unter www.hennef.de/datenschutz.

 

Informationen zu Grabmalanträgen

Informationen zu Grabmalanträgen ►

Die Errichtung und Änderung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. 

Steinmetze und Bildhauer, benötigen für ihre gewerbliche Tätigkeit auf den Friedhöfen der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung.

Dem Antrag ist eine Maßstabszeichnung mit Materialangaben sowie Details zu Schrift, Ornamenten und Fundamentierung beizufügen.

Achten Sie darauf, dass verwendeter Naturstein den Vorgaben des § 4a Bestattungsgesetzes NRW zum Ausschluss von Kinderarbeit entspricht.

Die anfallenden Verwaltungsgebühren richten sich nach der gültigen Friedhofsgebührensatzung.

 

Antragstellende Person
Nutzungsberechtigte Person
Ausführender Steinmetzbetrieb
Grabdaten
Verstorbene Person
Angaben zum Grabmal

z.B. Liegeplatten, Grabkreuz

Bestandteil des Antrages ist die zeichnerische Darstellung der zu erstellenden Grabmalanlage.

 

Die Grabstätte ist Vorort eventuell an bestehende, historische Grab Maße anzupassen.

 

Bitte kontrollieren Sie noch einmal Ihre Angaben

Sofern Ihre Browser-Einstellungen dies zulassen, können Sie mit folgendem Button eine Zusammenfassung Ihrer Angaben zur Kontrolle herunterladen. Diese Datei erhalten Sie nach dem Absenden auch als Email-Anhang.

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