Zusendung der Steueridentifikationsnummer

Vorbemerkungen

Mit diesem Formular können Sie online die Zusendung der Steueridentifikationsnummer beantragen.

 

Für Rückfragen steht Ihnen das Bürgerzentrum zur Verfügung. (Tel.: +49 2242 888-610, E-Mail: buergerzentrum@hennef.de)

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung einblenden ►

Hiermit erteile ich freiwillig meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten und erkenne nachfolgende Datenschutzerklärung der Stadt Hennef an.

Verantwortlicher:

Stadt Hennef
Der Bürgermeister
Frankfurter Str. 97
53773 Hennef

Kontaktaufnahme: 02242/888-0 oder unter info@hennef.de


Datenschutzbeauftragte*r: datenschutz@hennef.de

Die Daten werden zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigt, nicht an Dritte weitergegeben und gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung entfällt und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten mehr bestehen. Sie haben folgende Rechte zur Verarbeitung Ihrer Daten: Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Widerspruch und Löschung und Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.

Weitere ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie im Internet unter:

datenschutz.stadt-hennef.de

Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich, zur Niederschrift beim Verantwortlichen oder mit einer E-Mail an datenschutz@hennef.de widerrufen werden.

Hinweis zum Datenschutz:

Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Ihren Anliegen und über Ihre Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte der zugehörigen Information nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO.
Dieses finden Sie unter www.hennef.de/datenschutz.

 

Informationen zur Steueridentifikationsnummer

Informationen zur Steueridentifikationsnummer ►

Die Steueridentifikationsnummer dient der Identifikation im Besteuerungsverfahren. Durch sie können Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr immer eindeutig zugeordnet werden.

Die Steueridentifikationsnummer ist eine „nichtsprechende Nummer“. Das heißt, dass sich aus ihr selbst weder personenbezogene Daten noch das zuständige Finanzamt ablesen lassen.

Jedes neugeborene Kind sowie alle neuen Bürger/innen bekommen bei der ersten Anmeldung in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.

 

Ihre Steueridentifikationsnummer finden Sie in der Regel auch

  • im Einkommensteuerbescheid,
  • auf der Lohnsteuerbescheinigung.

Sie können Ihre Steueridentifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) anfordern, wenn

  • Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer erstmaligen Anmeldung in Deutschland
  • Sie für Ihr neugeborenes Kind innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt

noch kein Schreiben mit der Steueridentifikationsnummer erhalten haben.

Eine telefonische Mitteilung oder eine Mitteilung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

 

Hinweise und Hilfestellungen

Hinweise und Hilfestellungen ►

Hinweise zur Leistung und zum Ablauf

Sie erhalten die Steueridentifikationsnummer per Post an Ihre aktuelle Meldeanschrift. Eine Mitteilung der Identifikationsnummer per E-Mail oder Telefon ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 4 Wochen. Sollten Rückfragen aufkommen, kann sich die Bearbeitungsdauer um bis zu zehn Wochen verlängern.
 

Rechtliche Grundlagen

In der Abgabenordnung und den Einzelsteuergesetzen sind verschiedene Regelungen für die Ausgestaltung der elektronischen Datenübermittlung enthalten. Auf Grundlage von § 87a bis § 87d Abgabenordnung und der Verordnung über den automatisierten Abruf von Steuerdaten (Steuerdaten-Abrufverordung) ergeben sich umfassende Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmern und Finanzverwaltungen.

Für die elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung ist ein Zugang über ein sicheres Verfahren notwendig. Die Finanzverwaltung stellt hierfür das Verfahren ELSTER bereit. Damit kann die Finanzverwaltung die angemessenen organisatorischen und dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden technischen Vorkehrungen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften treffen.

Für die Nutzung von ELSTER stellt die Finanzverwaltung Mein Elster und ElsterFormular zur Verfügung. Zudem wird die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zur sicheren Kommunikation mit den Finanzbehörden mit der Verwendung der Softwarebibliothek ERiC gewährleistet, die in vielen kommerziellen und frei erhältlichen Steuerprogrammen integriert ist.

 

Kosten und Gebühren

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührensatzung der Gemeinde.

Antragstellende Person

Bitte geben sie ausschließlich Ihre aktuelle Meldeanschrift an!

Bemerkungen
Bitte kontrollieren Sie noch einmal Ihre Angaben

Sofern Ihre Browser-Einstellungen dies zulassen, können Sie mit folgendem Button eine Zusammenfassung Ihrer Angaben zur Kontrolle herunterladen. Diese Datei erhalten Sie nach dem Absenden auch als Email-Anhang.

Sicherheitseinstellungen mancher Browsers oder persönliche Datenschutz-Einstellungen verhindern unter Umständen das Öffnen des Popup-Fensters.

Eingangsstempel
all fields marked with a (*) are required and must be filled out
Imprint