Übermittlungssperre

Vorbemerkungen

Mit diesem Formular können Sie online einen Antrag auf Eintragung von Übermittlungssperren stellen.

 

Für Rückfragen steht Ihnen das Bürgerzentrum zur Verfügung. (Tel.: +49 2242 888-610, E-Mail: buergerzentrum@hennef.de)

 

Alternativ können Sie einen Termin vereinbaren https://termine.hennef.de/ (Tel.  +49 2242 888-610). 

Datenschutzerklärung

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Hiermit erteile ich freiwillig meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten und erkenne nachfolgende Datenschutzerklärung der Stadt Hennef an.

Verantwortlicher:

Stadt Hennef
Der Bürgermeister
Frankfurter Str. 97
53773 Hennef

Kontaktaufnahme: 02242/888-0 oder unter info@hennef.de


Datenschutzbeauftragte*r: datenschutz@hennef.de

Die Daten werden zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigt, nicht an Dritte weitergegeben und gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung entfällt und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten mehr bestehen. Sie haben folgende Rechte zur Verarbeitung Ihrer Daten: Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Widerspruch und Löschung und Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.

Weitere ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie im Internet unter:

datenschutz.stadt-hennef.de

Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich, zur Niederschrift beim Verantwortlichen oder mit einer E-Mail an datenschutz@hennef.de widerrufen werden.

Hinweis zum Datenschutz:

Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Ihren Anliegen und über Ihre Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte der zugehörigen Information nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO.
Dieses finden Sie unter www.hennef.de/datenschutz.

 

Informationen zu Übermittlungssperren

Informationen zu Übermittlungssperren ►

 

Nach § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) hat jeder Einwohner, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ein Widerspruchsrecht. Die Betroffenen haben folgende Rechte:

  1. Widerspruch der Übermittlung ihrer Daten  an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 Abs. 3 S. 2 BMG), 
  2. Widerspruch der Übermittlung ihrer Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene  (§ 50 Abs. 5 BMG),
  3. Widerspruch der Übermittlung ihrer Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen
    (§ 50 Abs. 5 BMG),
  4. Widerspruch der Übermittlung ihrer Daten an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 BMG).

Aufgrund der Änderung des Wehrpflichtgesetzes (§ 58 Wehrrechtsänderungsgesetz) aus dem Jahr 2012 findet eine Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung statt.

 

Es wird jeder deutsche Staatsangehörige übermittelt, der im darauffolgenden Jahr 18 Jahre als wird, zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial.

 

Dieser Übermittlung kann nach § 36 Abs. 2 S. 1 BMG widersprochen werden.

 

Antragsteller/in
Widerspruch

Ich erhebe Einspruch gegen die Weitergabe meiner Daten (Vorname und Familiennamen, ggf. Doktorgrad, Anschrift) an

§ 50 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 5 Bundesmeldegesetz

§ 42 Absatz 3 Bundesmeldegesetz

§ 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz

Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 S. 1 BMG in Verbindung mit § 58c Abs. 1 S. 1 Soldatengesetz widersprechen.

§ 50 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 5 Bundesmeldegesetz

§ 50 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 5 Bundesmeldegesetz

Geben Sie den oder die Vornamen einer Person so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.

Geben Sie den Nachnamen, Familiennamen beziehungsweise Zunamen an.

Einwilligung für die Erteilung einer Auskunft

Mir ist bekannt, dass

Bemerkungen und Abschluss
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