Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung

Vorbemerkungen

Mit diesem Formular können Sie eine Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung erstellen.

 

Für Rückfragen und Termine steht Ihnen das Standesamt zur Verfügung
(Tel.: +49 2242 888-188,-189,-190, E-Mail: standesamt@hennef.de)

Datenschutzerklärung

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Hiermit erteile ich freiwillig meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten und erkenne nachfolgende Datenschutzerklärung der Stadt Hennef an.

Verantwortlicher:

Stadt Hennef
Der Bürgermeister
Frankfurter Str. 97
53773 Hennef

Kontaktaufnahme: 02242/888-0 oder unter info@hennef.de


Datenschutzbeauftragte*r: datenschutz@hennef.de

Die Daten werden zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigt, nicht an Dritte weitergegeben und gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung entfällt und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten mehr bestehen. Sie haben folgende Rechte zur Verarbeitung Ihrer Daten: Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Widerspruch und Löschung und Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.

Weitere ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie im Internet unter:

datenschutz.stadt-hennef.de

Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich, zur Niederschrift beim Verantwortlichen oder mit einer E-Mail an datenschutz@hennef.de widerrufen werden.

Hinweis zum Datenschutz:

Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Ihren Anliegen und über Ihre Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte der zugehörigen Information nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO.
Dieses finden Sie unter www.hennef.de/datenschutz.

 

Informationen zur Vollmacht für die Anmeldung einer Eheschließung

Grundsätzlich sollen beide Eheschließenden die Ehe persönlich beim Standesamt anmelden. Durch eine Vollmacht kann ein Eheschließender die Ehe alleine anmelden.

 

Bitte beachten Sie:

 

(-) Diese Vollmacht ist im Original mit Unterschrift der vollmachtgebenden Person bei der Anmeldung zur Eheschließung mitzubringen.

 

(-) Damit die Unterschrift der vollmachtgebenden Person kontrolliert werden kann, ist es erforderlich, ein gültiges Ausweisdokument im Original oder als beglaubigte Fotokopie mitzubringen.

Bevollmächtigte Person
Vollmachtgebende Person
Ich möchte die Ehe schließen mit:
Geschäftsfähigkeit
Vorherige Ehen/Lebenspartnerschaften

Angaben zu vorherigen Ehen

Für jede vorherige Ehe auszufüllen

zum Beispiel:

  • Scheidung Ehe
  • Auflösung Lebenspartnerschaft
  • Tod des Ehegatten
  • Tod des Lebenspartners
  • Ehe aufgehoben
  • Lebenspartnerschaft aufgehoben
  • Ehe für nichtig erklärt
  • Lebenspartnerschaft für nichtig erklärt
  • Ehegatte für Tod erklärt
  • Lebenspartner für Tod erklärt

Für jede vorige Ehe auszufüllen

Angaben zu vorherigen Lebenspartnerschaften

Für jede vorherige Lebenspartnerschaft auszufüllen

zum Beispiel:

  • Scheidung Ehe
  • Auflösung Lebenspartnerschaft
  • Tod des Ehegatten
  • Tod des Lebenspartners
  • Ehe aufgehoben
  • Lebenspartnerschaft aufgehoben
  • Ehe für nichtig erklärt
  • Lebenspartnerschaft für nichtig erklärt
  • Ehegatte für Tod erklärt
  • Lebenspartner für Tod erklärt

Für jede Lebenspartnerschaft auszufüllen

Kinder
Verwandtschaftsverhältnis/ Namensführung

Menschen, die in gerader Linie verwandt oder voll- bzw. halbbürtige Geschwister sind (durch Geburt oder Adoption), dürfen in Deutschland nicht heiraten.

Gewünschte Namensführung

Erklärung/ Anlagen

§ 1309 BGB - Einzelnorm

Hinweis

Bitte drucken Sie die Vollmacht aus und unterschreiben Sie diese. Falls ein Eheschließender den Termin allein vor Ort im Standesamt wahrnimmt, können Sie die unterschriebene Vollmacht Ihres Partners/ Ihrer Partnerin zum Termin mitbringen. 

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