Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

Vorbemerkungen

Mit diesem Formular können Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung online beantragen:

 

Alternativ können Sie einen Termin vereinbaren (Tel. +49 2242 888-614, E-Mail: bauaufsicht@hennef.de).

Datenschutzerklärung

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Hiermit erteile ich freiwillig meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten und erkenne nachfolgende Datenschutzerklärung der Stadt Hennef an.

Verantwortlicher:

Stadt Hennef
Der Bürgermeister
Frankfurter Str. 97
53773 Hennef

Kontaktaufnahme: 02242/888-0 oder unter info@hennef.de


Datenschutzbeauftragte*r: datenschutz@hennef.de

Die Daten werden zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigt, nicht an Dritte weitergegeben und gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung entfällt und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten mehr bestehen. Sie haben folgende Rechte zur Verarbeitung Ihrer Daten: Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Widerspruch und Löschung und Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.

Weitere ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie im Internet unter:

datenschutz.stadt-hennef.de

Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich, zur Niederschrift beim Verantwortlichen oder mit einer E-Mail an datenschutz@hennef.de widerrufen werden.

Hinweis zum Datenschutz:

Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Ihren Anliegen und über Ihre Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte der zugehörigen Information nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO.
Dieses finden Sie unter www.hennef.de/datenschutz.

 

Informationen zur Abgeschlossenheitsbescheinigung

Informationen zur Abgeschlossenheitsbescheinigung ►

 

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich zur Bildung von Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz.

Daneben ist die notarielle Beurkundung der Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich, sofern das Wohnungseigentum veräußert wird oder im Grundbuch eingetragen werden soll. 

Die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung setzt einen formlosen schriftlichen Antrag voraus.

Die Zulässigkeitsvoraussetzungen und die erforderlichen Unterlagen bestimmen sich jeweils nach der Lage des Einzelfalles. 

 

Rechtsgrundlagen

§§ 7 & 32 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

 

Antragsstellende Person

Geben Sie den oder die Vornamen einer Person so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.

Geben Sie den Nachnamen, Familiennamen beziehungsweise Zunamen an.

Betroffenes Objekt

Bitte geben Sie die Nummer/n an

Alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume sind mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen (auch Keller- und Bodenräume), Gemeinschaftlich genutzte Räume sind mit „G“ gekennzeichnet.

Bauzeichnungen mit Nummerierung der Eigentumsanteile (Ansichten – Schnitt – Lageplan – Grundrisse 2-fach)

Bemerkungen und Abschluss

Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?

Sollten Sie weitere Hinweise oder Anregungen haben, können Sie diese gerne hier hinterlassen.

Bitte kontrollieren Sie noch einmal Ihre Angaben

Sofern Ihre Browser-Einstellungen dies zulassen, können Sie mit folgendem Button eine Zusammenfassung Ihrer Angaben zur Kontrolle herunterladen. Diese Datei erhalten Sie nach dem Absenden auch als Email-Anhang.

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