Antrag auf Erteilung einer Plakatierungsgenehmigung

Vorbemerkungen

Mit diesem Formular können Sie eine Plakatierungsgenehmigung beantragen. Diese benötigen Sie, wenn Sie Plakate zur Bewerbung von Veranstaltungen im Stadtgebiet der Stadt Hennef (Sieg) anbringen möchten.

Der Antrag kann von Einzelpersonen oder auch Firmen/Organisationen/Vereinen (juristische Person) gestellt werden.

 

Ansprechpartner ist Herr Assig (niclas.assig@hennef.de, 888-776) vom Stadtordnungsdienst.

Datenschutzerklärung

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Hiermit erteile ich freiwillig meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten und erkenne nachfolgende Datenschutzerklärung der Stadt Hennef an.

Verantwortlicher:

Stadt Hennef
Der Bürgermeister
Frankfurter Str. 97
53773 Hennef

Kontaktaufnahme: 02242/888-0 oder unter info@hennef.de


Datenschutzbeauftragte*r: datenschutz@hennef.de

Die Daten werden zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigt, nicht an Dritte weitergegeben und gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung entfällt und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten mehr bestehen. Sie haben folgende Rechte zur Verarbeitung Ihrer Daten: Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Widerspruch und Löschung und Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.

Weitere ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie im Internet unter:

datenschutz.stadt-hennef.de

Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich, zur Niederschrift beim Verantwortlichen oder mit einer E-Mail an datenschutz@hennef.de widerrufen werden.

Hinweis zum Datenschutz:

Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Ihren Anliegen und über Ihre Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte der zugehörigen Information nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO.
Dieses finden Sie unter www.hennef.de/datenschutz.

 

Informationen zu Plakatierungsgenehmigungen

Informationen zu Plakatierungsgenehmigungen ►

Anzahl und Größe der Plakate


Die Anzahl der Plakate wird je Anlass auf 40 Stück im gesamten Stadtgebiet beschränkt.
Im Bereich der Frankfurter Straße vom Bahnübergang bis zur Kreuzung Königstraße/Steinstraße, der Bahnhofstraße, der Lindenstraße, des Banbury-Platzes, des Adenauerplatzes und des Marktplatzes wird die Anzahl der Plakate für gewerbliche Werbung auf höchstens 10, die für Werbung der hiesigen Vereine oder für gemeinnützige Zwecke auf höchstens 20 beschränkt.

Die maximale Größe der zu genehmigenden Plakate darf DIN A1 nicht übersteigen.
Genehmigte Plakatwerbung auf Verkehrsflächen ist nur auf festen Platten oder Ständern zulässig.

Dauer der Plakatierung

Mit Plakatwerbung darf höchstens 14 Tage vor dem jeweiligen Anlass begonnen werden. Die Plakate müssen spätestens am nächsten Werktag nach dem Anlass entfernt werden.

 

Bearbeitungszeit

 

Die Bearbeitungszeit kann bis zu 10 Tage betragen. Bitte beachten Sie dies bei Ihren Planungen.

 

Gebühren

 

Plakatierungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt je Plakat 0,50 € pro Tag. Ortsansässige eingetragene Vereine können von der Gebühr befreit werden.

Erforderliche Unterlagen

Darstellung des Plakats in digitaler Form: Dies kann ein digitales Bild oder ein Foto mit Ihrem Smartphone oder Tablet sein. Zugelassen sind PDF, PNG und JPEG Dateien. Die Maximalgröße darf 10 MB nicht überschreiten.

Antragstellende Person

Die Debitor Nummer können Sie in früheren Gestattungen, Bescheiden, etc finden (XXXXXXXX-XXXX). Es handelt sich hierbei um die vordere achtstellige Nummer. 

Angaben zur Veranstaltung

Location oder Anschrift

Angaben zur Plakatierung

Frühestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung

Spätestens bis zum letzten Tag der Veranstaltung

Sie dürfen bis zu 40 Plakate aufhängen

Maximale Größe 10 MB.

Zugelassen sind PDF, PNG und JPEG DateieÜber das Plus(+) können Sie weitere Versionen/Plakate hinzufügen.

Bemerkungen
Bitte kontrollieren Sie noch einmal Ihre Angaben

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