Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung Nachtruhe

Informationen zur Ausnahme der Nachtruhe

Informationen:  

Ausnahmen von dem Verbot zur Benutzung von Tongeräten und/ oder Ausnahmen zur Nachtruhe können beantragt werden für:

 

  • Ernte- und Bestellarbeiten zwischen 5 und 6 Uhr sowie zwischen 22 und 23 Uhr
  • die Außengastronomie zwischen 22 und 24 Uhr.
  • den Betrieb von Anlagen, die aufgrund einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, einer Planfeststellung nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz oder dem Bundesberggesetz (BBergG) oder aufgrund eines zugelassenen Betriebsplanes nach dem Bundesberggesetz betrieben werden
  • Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung eines Notstandes

 

Darüber hinaus kann die zuständige Behörde auf Antrag Ausnahmen von dem Verbot zulassen, wenn die Ausübung der Tätigkeit während der Nachtzeit im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten geboten ist; die Ausnahme kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden.

 

Die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr gilt als Nachtruhezeit. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG). Der Schutz der Ruhe ist hier in Abschnitt III geregelt.

 

 

SGV § 9 (Fn 22, 23) Schutz der Nachtruhe | RECHT.NRW.DE

 

 

Gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Gebührengesetz (GebG) werden für Amtshandlungen Verwaltungsgebühren erhoben. Die Höhe richtet sich nach § 2 Abs. 1 GebG i. V. m. §1 Abs. 1 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung. Entsprechend der Tarifstellen 15a.4.2 und 15a.4.3 wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 € pro Genehmigung also pro Tag erhoben.

 

Dieser Antrag ist rechtzeitig – mindestens aber 2 Wochen vor dem

Veranstaltungstermin einzureichen.

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Antragsteller*in

Neben natürlichen Personen gibt es juristische Personen und Personengesellschaften.
Die Definition:

Juristische Person:

Sie wird oft auch als Firma, Behörde, Anstalt oder Verein bezeichnet. Man versteht darunter eine Personenvereinigung oder ein Zweckvermögen mit gesetzlich anerkannter Rechtsfähigkeit.

Personengesellschaft:
Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, kann aber trotzdem Träger von Rechten und Pflichten sein. Sie entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes sich zusammenschließen. Die sogenannten Gesellschafter einer Personengesellschaft haften unbeschränkt, das heißt mit dem Gesellschaftsvermögen und mit ihrem Privatvermögen. Beispiele dafür sind

  • eheliche Lebensgemeinschaft (verfolgt keinen bestimmten Zweck; § 1353 Absatz 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)),
  • Gütergemeinschaft (§ 1411 und § 1485 BGB)
  • Erbengemeinschaft (entsteht kraft Gesetzes; § 2032 BGB).
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
  • offene Handelsgesellschaft (OHG),
  • Kommanditgesellschaft (KG).

Neben natürlichen Personen gibt es juristische Personen und Personengesellschaften.
Die Definition:

Juristische Person:

Sie wird oft auch als Firma, Behörde, Anstalt oder Verein bezeichnet. Man versteht darunter eine Personenvereinigung oder ein Zweckvermögen mit gesetzlich anerkannter Rechtsfähigkeit.

Personengesellschaft:
Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, kann aber trotzdem Träger von Rechten und Pflichten sein. Sie entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes sich zusammenschließen. Die sogenannten Gesellschafter einer Personengesellschaft haften unbeschränkt, das heißt mit dem Gesellschaftsvermögen und mit ihrem Privatvermögen. Beispiele dafür sind

  • eheliche Lebensgemeinschaft (verfolgt keinen bestimmten Zweck; § 1353 Absatz 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)),
  • Gütergemeinschaft (§ 1411 und § 1485 BGB)
  • Erbengemeinschaft (entsteht kraft Gesetzes; § 2032 BGB).
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
  • offene Handelsgesellschaft (OHG),
  • Kommanditgesellschaft (KG).

Kontaktperson

Geben Sie den oder die Vornamen einer Person so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.

Geben Sie den Nachnamen, Familiennamen beziehungsweise Zunamen an.

Firmenanschrift

Die Debitor Nummer können Sie in früheren Gestattungen, Bescheiden, etc finden (XXXXXXXX-XXXX). Es handelt sich hierbei um die vordere achtstellige Nummer. 

Verantwortliche Person
Kontaktdaten Verantwortliche Person Nachtruhe

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Lärmschutzmaßnahmen

Bemerkungen
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