Meldung eines Hundevorfalls

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Verantwortlicher:

Stadt Hennef
Der Bürgermeister
Frankfurter Str. 97
53773 Hennef

Kontaktaufnahme: 02242/888-0 oder unter info@hennef.de


Datenschutzbeauftragte*r: datenschutz@hennef.de

Die Daten werden zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigt, nicht an Dritte weitergegeben und gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung entfällt und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten mehr bestehen. Sie haben folgende Rechte zur Verarbeitung Ihrer Daten: Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Widerspruch und Löschung und Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.

Weitere ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie im Internet unter:

datenschutz.stadt-hennef.de

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Hinweis zum Datenschutz:

Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Ihren Anliegen und über Ihre Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte der zugehörigen Information nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO.
Dieses finden Sie unter www.hennef.de/datenschutz.

 

Informationen zu Hundevorfällen

Informationen zu Hundevorfällen ►

Das Halten und Führen von Hunden unterliegt in Nordrhein-Westfalen dem Landeshundegesetz (LHundG NRW), dessen primäres Ziel der Schutz von Menschen und Tieren vor Gefahren durch Hunde ist.

 

Warum sollte eine Vorfall gemeldet werden?

Wenn ein Hund einen Menschen oder ein Tier gebissen oder verletzt hat, sind die örtlichen Ordnungsbehörden verpflichtet, den Vorfall zu prüfen. Diese Prüfung dient dazu, festzustellen, ob von dem Hund eine anhaltende Gefahr ausgeht und ob Sicherungsmaßnahmen (wie Leinen- oder Maulkorbpflicht) oder weitere ordnungsbehördliche Schritte erforderlich sind.

 

Gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 3 und 5 LHundG NRW kann ein Hund, der einen Menschen gebissen oder einen anderen Hund verletzt hat (ohne selbst angegriffen worden zu sein), im Einzelfall als gefährlicher Hund eingestuft werden. Eine solche Einstufung hat weitreichende Konsequenzen für die Haltung.

 

Was gilt als Vorfall?

  • Ein Hund hat einen Menschen gebissen oder in gefahrdrohender Weise angesprungen.

  • Ein Hund hat einen anderen Hund durch Biss verletzt, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder trotz erkennbarer Unterwerfungsgestik gebissen.

  • Ein Hund hat unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere gehetzt, gebissen oder gerissen.

  • Ein Hund ist aggressiv aufgefallen und hat in einer Weise zugeschnappt oder Drohverhalten gezeigt, dass eine Gefahr bestand.

 

Beachten Sie: Anonyme Anzeigen können aufgrund fehlender Beweiskraft durch eine Zeugenaussage in der Regel nicht zur Einleitung ordnungsbehördlicher Maßnahmen herangezogen werden. Mit Ihrer Meldung erklären Sie sich bereit, als Zeuge zur Verfügung zu stehen.

 

Relevante Angaben:

  • Ihre Daten
  • Angaben zum Vorfall
  • Falls bekannt Angaben zum Hund und/oder Halter
  • Falls vorhanden Angaben von weiteren Zeugen
  • Angaben zu den Verletzungen und/oder Schäden
Meldende Person
Angaben zum Vorfall

Bitte möglichst Ausführlich. Straße, Hausnummer, Park, Gemarkung, Kreuzung, etc.

Bitte beschreiben Sie möglichst genau den chronologischen Ablauf des Vorfalls. Inklusive Verhalten und Handlungen des Hundes und ggfs. der haltenden Person.

Angaben Geschädigte/r

Sollten Sie keine Daten zu der Person haben, können Sie diese auch beschreiben. Zum Beispiel Alter, Kleidung, Besonderheiten, etc.

Bitte geben Sie alle bekannten Daten zur geschädigten person an

Angaben zum geschädigten Hund

Bitte geben Sie alle bekannten Daten zum geschädigten Hund an

Angaben zum Hund

Bitte geben Sie alle bekannten Daten zu dem angreifendem Hund an.

Angaben zur haltenden Person

Wenn möglich Straße, Hausnummer und ggfs. Ort

Telefon und/oder E-Mail

Sollten Sie keine Daten zu der Person haben, können Sie diese auch beschreiben. Zum Beispiel Alter, Kleidung, Besonderheiten, etc.

Bitte geben Sie alle bekannten Daten der haltenden Person an.

Angaben zu weiteren Zeugen

Sollten Sie keine Daten zu der Person haben, können Sie diese auch beschreiben. Zum Beispiel Alter, Kleidung, Besonderheiten, etc.

Über das Plus (+) können Sie bis zu drei weitere Zeugen hinzufügen

Schäden und Verletzungen
Bemerkungen
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