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Informationen zu Hundevorfällen ►
Das Halten und Führen von Hunden unterliegt in Nordrhein-Westfalen dem Landeshundegesetz (LHundG NRW), dessen primäres Ziel der Schutz von Menschen und Tieren vor Gefahren durch Hunde ist.
Warum sollte eine Vorfall gemeldet werden?
Wenn ein Hund einen Menschen oder ein Tier gebissen oder verletzt hat, sind die örtlichen Ordnungsbehörden verpflichtet, den Vorfall zu prüfen. Diese Prüfung dient dazu, festzustellen, ob von dem Hund eine anhaltende Gefahr ausgeht und ob Sicherungsmaßnahmen (wie Leinen- oder Maulkorbpflicht) oder weitere ordnungsbehördliche Schritte erforderlich sind.
Gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 3 und 5 LHundG NRW kann ein Hund, der einen Menschen gebissen oder einen anderen Hund verletzt hat (ohne selbst angegriffen worden zu sein), im Einzelfall als gefährlicher Hund eingestuft werden. Eine solche Einstufung hat weitreichende Konsequenzen für die Haltung.
Was gilt als Vorfall?
Ein Hund hat einen Menschen gebissen oder in gefahrdrohender Weise angesprungen.
Ein Hund hat einen anderen Hund durch Biss verletzt, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder trotz erkennbarer Unterwerfungsgestik gebissen.
Ein Hund hat unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere gehetzt, gebissen oder gerissen.
Ein Hund ist aggressiv aufgefallen und hat in einer Weise zugeschnappt oder Drohverhalten gezeigt, dass eine Gefahr bestand.
Beachten Sie: Anonyme Anzeigen können aufgrund fehlender Beweiskraft durch eine Zeugenaussage in der Regel nicht zur Einleitung ordnungsbehördlicher Maßnahmen herangezogen werden. Mit Ihrer Meldung erklären Sie sich bereit, als Zeuge zur Verfügung zu stehen.
Relevante Angaben:
Bitte möglichst Ausführlich. Straße, Hausnummer, Park, Gemarkung, Kreuzung, etc.
Bitte beschreiben Sie möglichst genau den chronologischen Ablauf des Vorfalls. Inklusive Verhalten und Handlungen des Hundes und ggfs. der haltenden Person.
Sollten Sie keine Daten zu der Person haben, können Sie diese auch beschreiben. Zum Beispiel Alter, Kleidung, Besonderheiten, etc.
Bitte geben Sie alle bekannten Daten zur geschädigten person an
Angaben zum geschädigten Hund
Bitte geben Sie alle bekannten Daten zum geschädigten Hund an
Bitte geben Sie alle bekannten Daten zu dem angreifendem Hund an.
Wenn möglich Straße, Hausnummer und ggfs. Ort
Telefon und/oder E-Mail
Bitte geben Sie alle bekannten Daten der haltenden Person an.
Über das Plus (+) können Sie bis zu drei weitere Zeugen hinzufügen