Hunde-Angelegenheiten

Wartungsarbeiten

Von bis

werden Wartungsarbeiten an der elektronischen Bezahlplattform durchgeführt.

 

Während dieser Zeit sind Online-Zahlungen nicht möglich.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Vorbemerkungen

Mit diesem Formular können Sie online verschiedene  Hunde-Angelegenheiten erledigen:

  • Anmeldung
  • Antrag auf Haltungserlaubnis eines gefährlichen Hundes / Hundes bestimmter Rassen
  • Antrag auf Steuerermäßigung
  • Verlust der Hundemarke
  • Abmeldung

Falls eine Gebühr anfällt, ist diese ebenfalls online zu begleichen. Die Zahlungsmöglichkeiten sind Kreditkarte (Mastercard, VISA).

 

Bei Fragen können Sie Herrn Assig (niclas.assig@hennef.de, 888-776) oder Herrn Clasen (guido.clasen@hennef.de, 888-775) vom Stadtordnungsamt kontaktieren. 

 

Alternativ können Sie einen Termin im Bürgerzentrum vereinbaren.

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung einblenden ►

Hiermit erteile ich freiwillig meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten und erkenne nachfolgende Datenschutzerklärung der Stadt Hennef an.

Verantwortlicher:

Stadt Hennef
Der Bürgermeister
Frankfurter Str. 97
53773 Hennef

Kontaktaufnahme: 02242/888-0 oder unter info@hennef.de


Datenschutzbeauftragte*r: datenschutz@hennef.de

Die Daten werden zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigt, nicht an Dritte weitergegeben und gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung entfällt und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten mehr bestehen. Sie haben folgende Rechte zur Verarbeitung Ihrer Daten: Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Widerspruch und Löschung und Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.

Weitere ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie im Internet unter:

datenschutz.stadt-hennef.de

Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich, zur Niederschrift beim Verantwortlichen oder mit einer E-Mail an datenschutz@hennef.de widerrufen werden.

Hinweis zum Datenschutz:

Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Ihren Anliegen und über Ihre Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte der zugehörigen Information nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO.
Dieses finden Sie unter www.hennef.de/datenschutz.

 

Berechtigung

Bitte beachten Sie, dass nur der Hundehalter oder die Hundehalterin berechtigt sind, Anträge zu stelllen 

Formularauswahl
Informationen zur Hundehaltung

Informationen zur Hundehaltung einblenden ►

1. Allgemein

Sofern Sie oder eine andere Person in Ihrem Haushalt einen Hund aufgenommen haben, müssen Sie diesen innerhalb von zwei Wochen anmelden. Das gilt auch, wenn der Hund in Pflege, in Verwahrung oder aus dem Tierheim genommen wurde. Wenn der Hund aus einem eigenen Wurf stammt, ist dieser innerhalb von zwei Wochen nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, anzumelden.

 

Nach der Anmeldung erhalten Sie einen Steuerbescheid und die Hundesteuermarke auf dem Postweg.
In besonderen Fällen können Sie eine Steuerermäßigung oder -befreiung beantragen. Ein entsprechender Nachweis ist einzureichen.

Die aktuell gültige Hundesteuersatzung der Stadt Hennef (Sieg) mit den Paragraphen zur Steuerbefreiung und zur Steuerermäßigung finden Sie unter folgendem Link Hinweise zur Hundesteuer.

Eine Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe, Wegzug, sonstige Abschaffung oder Tod des Hundes vorzunehmen.

In diesem Zusammenhang ist auch die Steuermarke zurückzugeben. Im Falle des Verlustes ist eine Erklärung über den Verbleib der Marke erforderlich

 

 

2. Große Hunde (§11 LHundG NRW)

 

Wenn Sie einen Hund halten, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreicht, müssen Sie zusätzlich dem Ordnungsamt gegenüber folgende Nachweise erbringen:

- Sachkunde
- Hundehalter-Haftpflichtversicherung
- Mikrochip-Kennzeichnung

Die Nachweise können Sie während dieser Online-Anmeldung direkt hochladen. Zusätzlich müssen Sie die Zuverlässigkeit zur Hundehaltung besitzen. Die zuständige Behörde kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit anordnen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters begründen.

Für die Anzeige eines großen Hundes wird eine Gebühr von 25 Euro erhoben, die Sie direkt online bezahlen.

Sie haben folgende Zahlungsmöglichkeiten:
Kreditkarte (Mastercard, VISA)

Weitere Informationen zu giropay und ob Ihre Hausbank giropay anbietet, finden Sie unter folgendem Link giropay.

 

3. Hinweis


Bitte beachten Sie, dass für folgende Hunde unabhängig von Größe und Gewicht eine Haltungserlaubnis beantragt werden muss. Es ist vor der Anschaffung des Hundes der Antrag auf Haltungserlaubnis zu stellen.

 

Für die Haltungserlaubnis fällt eine Gebühr je nach Sachverhalt zwischen 30 Euro und 100 Euro an.

 

a. Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet wird oder im Einzelfall festgestellt worden ist. (§ 3 LHundG NRW). Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen:

- Pittbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

 

b. Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW):

- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

 

Kreuzungen sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nicht vorliegt.

 

Hinweis zur Old English Bulldog:
Hunde mit der Bezeichnung „Old English Bulldog“ sind nicht automatisch als Kreuzung im Sinne des § 10 Absatz 1 LHundG NRW anzusehen. Eine Phänotyp-Bestimmung durch die zuständige örtliche Ordnungsbehörde bzw. erforderlichenfalls durch das zuständige Kreisveterinäramt (s. Nr. II. 3.2.2. VV LHundG NRW) ist in jedem Fall erforderlich, da neben einer Einstufung in § 10 Absatz 1 oder § 3 Absatz 2 auch die Einstufung als großer Hund gem. § 11 Absatz 1 LHundG NRW in Betracht zu ziehen ist. Es handelt sich hierbei um eine in jedem Fall gesondert zu treffende Einzelfallentscheidung.
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG NRW) vom 12.03.2019, Aktenzeichen 5 A 1210/17 (I. Instanz: VG Köln 20 K 5754/16)

 

Wenn die Voraussetzungen nicht nachgewiesen werden, kann das Tier beschlagnahmt werden.

Pflichten im Zusammenhang mit der Hundehaltung

Pflichten im Zusammenhang mit der Hundehaltung einblenden ►

Körperliche Konstitution
Beim Ausführen des Hundes müssen Sie in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu führen. Dasselbe gilt auch für eine von Ihnen beauftragte Aufsichtsperson.

Weitergabe/Überlassung des Hundes
Sie dürfen Ihren Hund nur an Personen weitergeben, die die Erlaubnisvoraussetzungen erfüllen. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Eine Weitergabe des Hundes an Privatpersonen ist innerhalb von NRW nicht möglich, da hier das erforderliche öffentliche Interesse fehlt.

Mitführen der Erlaubnis
Eine Kopie der Erlaubnis müssen Sie beim Ausführen des Hundes immer mitführen.

Genereller Maulkorb- und Anleinzwang
Der Hund darf nur mit Maulkorb/Halti (Hunde ab Vollendung des sechsten Lebensmonats) und Leine (maximal 1,5 Meter) ausgeführt werden. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Vom Maulkorb- oder Anleinzwang können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Sie kann Ihnen erteilt werden, wenn Sie und Ihr Hund einen Verhaltenstest erfolgreich absolvieren.

Gleichzeitiges Führen mehrerer Hunde
Das gleichzeitige Führen mehrerer gefährlicher Hunde oder Hunde bestimmter Rassen ist nicht zulässig. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Einfuhr- und Verbringungsverbot
Die Einfuhr oder Verbringung eines gefährlichen Hundes nach Deutschland stellt eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. Bereits der Versuch ist strafbar (§ 2 Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde)

Bestimmungen zur Leinenpflicht

Bestimmungen zur Leinenpflicht einblenden ►

Es gilt die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Hennef § 5 - Tiere:

  1. Auf Verkehrsflächen und in Anlagen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sind Hunde an der Leine zu führen. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Landeshundegesetzes.
  2. Wer auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Tiere, insbesondere Pferde und Hunde, mit sich führt, hat die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen. Ausgenommen hiervon sind Blinde und hochgradig Sehbehinderte, die Blindenhunde mit sich führen.

Hunde sind im Sinne des § 2 LHundG NRW an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen:

  1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
  2. in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
  3. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
  4. in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.
Informationen zur Abmeldung

Eine Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe, Wegzug, sonstige Abschaffung oder Tod des Hundes vorzunehmen.

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund nicht mehr gehalten wird.

Bitte senden Sie der Stadt Hennef (Sieg) die Steuermarke zurück. Die Anschrift finden Sie in der Bestätigungs-E-Mail.

Die Abmeldung kann erst abschließend bearbeitet werden, wenn die ausgehändigte Hundesteuermarke zurückgegeben wird oder eine Erklärung über den Verbleib der Marke erfolgt

Informationen zur Steuerermäßigung

In besonderen Fällen können Sie eine Steuerermäßigung oder -befreiung beantragen. Ein entsprechender Nachweis ist einzureichen.

Die aktuell gültige Hundesteuersatzung der Stadt Hennef (Sieg) mit den Paragraphen zur Steuerbefreiung und zur Steuerermäßigung finden Sie unter folgendem Link Hinweise zur Hundesteuer.

Informationen zum Verlust der Hundesteuermarke

Sie können nun den Verlust Ihrer Hundesteuermarke online melden.

 

Für die Zusendung einer neuen Hundesteuermarke wird eine Gebühr von 6.00 Euro erhoben, die vorab zu entrichten ist:

Sie haben folgende Zahlungsmöglichkeiten:
giropay, Kreditkarte (Mastercard, VISA)


Weitere Informationen zu giropay und ob Ihre Hausbank giropay anbietet, finden Sie unter folgendem Link giropay
 

Sie erhalten in der Regel in 5 Arbeitstagen Antwort auf Ihre Verlustmeldung.

Benötigte Unterlagen (Anmeldung)

Mikrochipnummer

Beleg zur Mikrochipnummer (Datei-Upload)

 

Für die Anmeldung eines großen Hundes:

 

Versicherungsnachweis: (Datei-Upload)

Online-Zahlung: Kreditkarteninformationen

 

Für die Beantragung einer Steuerbefreiung / - ermäßigung:

 

Nachweis für eine Steuerbefreiung / - ermäßigung: (Datei-Upload)

Benötigte Unterlagen (Haltungserlaubnis)

Beleg zur Mikrochipnummer: (Datei-Upload)

 

Sachkundebescheinigung: (Datei-Upload)

 

Hundehaltung-Haftplicht: (Datei-Upload)

 

Unterlagen zur Unterbringung: (Datei-Upload)

 

Nachweis über ein besonderes Interesse: (Datei-Upload)

Benötigte Unterlagen (Steuerermässigung)

Kassenzeichen des Steuerbescheids

 

Steuermarkennummer

 

Nachweis für Ermässigungsgrund: Datei-Upload

Benötigte Unterlagen (Ersatz Hundemarke)

Kassenzeichen des Steuerbescheids

 

Steuermarkennummer

 

Benötigte Unterlagen (Abmeldung)

Mikrochipnummer

 

Kassenzeichen des Steuerbescheids

 

Steuermarkennummer

 

Bei Abgabe / Veräußerung:

 

Angaben zum neuen Halter

 

Bei Tod / Einschläferung:

 

Tierärztliche Bescheinigung

Angaben zum Hund

Wenn Sie den Antrag über Ihr Smartphone oder Tablet ausfüllen, können Sie Dokumente direkt abfotografieren.

Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet wird oder im Einzelfall festgestellt worden ist. (§3 LHundG NRW)
Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen
- Pittbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

Hunde bestimmter Rassen (§10 LHundG NRW)
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
- Old English Bulldog
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

Für diese Hunde (§3 und §10) ist zwingend eine Haltungserlaubnis zu beantragen!

Bitte beachten Sie, dass für die Haltungserlaubnis ein separater Antrag zu stellen ist. Dies ist ebenfalls online möglich, indem sie dieses Formular nach dem Absenden neu aufrufen.

Bitte beachten Sie, dass die Widerristhöhe und das Gewicht in ausgewachsenem Zustand in der Regel nach dem ersten Lebensjahr des Hundes erreicht sind. Bei Welpen ist die/das voraussichtliche rassentypische Widerristhöhe/Gewicht anzugeben.

In Verdachtsfällen kann die Behörde einen tierärztlichen Nachweis über Ihre Angaben zur Rasse, Widerristhöhe und Gewicht einfordern. Alternativ kann die Behörde den*die Halter*in mit Hund vorladen, um Ihre Angaben zu überprüfen.

Bitte geben Sie hier ein Datum im Format TT.MM.JJJJ ein.

Bitte geben Sie die ungefähre Alter in Jahren ein!

 

Bitte geben Sie hier ein Datum im Format TT.MM.JJJJ ein.

Sollten Sie mit dem Hund umgezogen sein, so beachten Sie Folgendes bitte besonders: Tragen Sie hier ein, seit wann Sie den Hund in der Stadt Hennef (Sieg) halten.

Bitte prüfen Sie Ihre Datumsangaben!

Große Hunde

Gemäß § 11 Abs. 2 S. 1 dürfen große Hunde nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde besitzt und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Bitte senden Sie den Nachweis innerhalb von 14 Tagen an Ordnungsverwaltung@hennef.de.

Versicherung

Für die Hundehaltung besteht eine besondere Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personenschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und in Höhe von 250.000 Euro für sonstige Schäden.

 

Gemäß § 11 Abs. 2 S. 1 dürfen große Hunde nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Bitte senden Sie den Nachweis innerhalb von 14 Tagen an Ordnungsverwaltung@hennef.de.

Zuverlässigkeit für die Haltung eines großen Hundes

Informationen zur Zuverlässigkeit einblenden ►

Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die insbesondere wegen

  • vorsätzlichen Angriffs auf das Leben oder die Gesundheit, Vergewaltigung, Zuhälterei, Land- oder Hausfriedensbruchs, Widerstandes gegen die Staatsgewalt, einer gemeingefährlichen Straftat oder einer Straftat gegen das Eigentum oder das Vermögen,
  • einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat,
  • einer Straftat gegen das Tierschutzgesetz, das Waffengesetz, das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, das Sprengstoffgesetz oder das Bundesjagdgesetz


rechtskräftig verurteilt worden sind, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind. In die Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher die Person auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist.
Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen ferner in der Regel Personen nicht, die insbesondere

  • gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes, des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes, des Waffengesetzes, des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Sprengstoffgesetzes oder des Bundesjagdgesetzes verstoßen haben,
  • wiederholt oder schwerwiegend gegen Vorschriften dieses Gesetzes verstoßen haben,
  • auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung Betreute nach § 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind oder
  • trunksüchtig oder rauschmittelsüchtig sind.



Die zuständige Behörde kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit anordnen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters begründen.

Herkunft

Bitte beachten Sie den Hund in der vorherigen Gemeinde/ Stadt abzumelden!

Sonstiges
Mikrochipnummer
Art der Gefährlichkeit
Gefährlicher Hund
Hund bestimmter Rassen
Allgemeines
Sachkunde gemäß §6 LHundG NRW
Zuverlässigkeit gemäß §7 LHundG NRW

Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die insbesondere wegen

  • vorsätzlichen Angriffs auf das Leben oder die Gesundheit, Vergewaltigung, Zuhälterei, Land- oder Hausfriedensbruchs, Widerstandes gegen die Staatsgewalt, einer gemeingefährlichen Straftat oder einer Straftat gegen das Eigentum oder das Vermögen,
  • einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat,
  • einer Straftat gegen das Tierschutzgesetz, das Waffengesetz, das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, das Sprengstoffgesetz oder das Bundesjagdgesetz


rechtskräftig verurteilt worden sind, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind. In die Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher die Person auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist.

Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen ferner in der Regel Personen nicht, die insbesondere

  • gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes, des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes, des Waffengesetzes, des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Sprengstoffgesetzes oder des Bundesjagdgesetzes verstoßen haben,
  • wiederholt oder schwerwiegend gegen Vorschriften dieses Gesetzes verstoßen haben,
  • auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung Betreute nach § 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind oder
  • trunksüchtig oder rauschmittelsüchtig sind.

Die Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters ist zusätzlich mittels Führungszeugnis der Belegart O nachzuweisen. Das Führungszeugnis kann hier online beantragt werden und muss direkt an die Stadt Hennef (Sieg) gesendet werden. Für die Online-Beantragung benötigen Sie die freigeschaltete eID Ihres neuen Personalausweises.

Alternativ können Sie das Führungszeugnis Vorort im Bürgerbüro/Bürgerservice/Bürgerzentrum beantragen.

Hundehalter-Haftpflichtversicherung gemäß §5 Abs.5 LHundG NRW

Wenn Sie den Antrag über Ihr Smartphone oder Tablet ausfüllen, können Sie Dokumente direkt abfotografieren.

Kennzeichnung des Hundes gemäß §4 Abs. 1 Nrn. 6 LHundG NRW

Wenn Sie den Antrag über Ihr Smartphone oder Tablet ausfüllen, können Sie Dokumente direkt abfotografieren.

Unterbringung des Hundes gemäß §4 Abs.1 Nrn. 4

Wenn Sie den Antrag über Ihr Smartphone oder Tablet ausfüllen, können Sie Dokumente direkt abfotografieren.

Besonderes Interesse gemäß §4 Abs. 2 LHundG NRW

Das öffentliche Interesse liegt zum Beispiel vor, wenn Sie einen Hund aus einem Tierheim übernehmen wollen. Ein besonderes privates Interesse kann vorliegen, wenn die Haltung des gefährlichen Hundes zur Bewachung eines gefährdeten Besitztums der Halterin oder des Halters unerlässlich ist.

Wenn Sie den Antrag über Ihr Smartphone oder Tablet ausfüllen, können Sie Dokumente direkt abfotografieren.

Daten zum Hund

Das Kassenzeichen finden Sie auf Ihrem Hundesteuerbescheid.

Bitte geben Sie unbedingt - wenn Ihr Hund gechipt ist - die Nummer an, damit die Abmeldnug an die Landeshundedatenbank übermittelt werden kann!

Bitte geben Sie hier ein Datum im Format TT.MM.JJJJ ein.

Bitte geben Sie hier den Tag der Abgabe/Veräußerung, des Todes oder des Wegzuges an!

Grund der Abmeldung

Neuer Halter

Tierärztliche Bescheinigung

Wenn Sie den Antrag über Ihr Smartphone oder Tablet ausfüllen, können Sie Dokumente direkt abfotografieren.

Beantragung einer Steuerbefreiung / Steuerermäßigung

Das Kassenzeichen finden Sie auf Ihrem Hundesteuerbescheid.

Die aktuell gültige Hundesteuersatzung mit den Paragraphen zur Steuerbefreiung und zur Steuerermäßigung finden Sie unter folgendem Link Hinweise zur Hundesteuer

Noch 147/150 Zeichen

Bitte geben Sie in Ihrer Begründung an,ob eine Steuerermäßigung oder eine Steuerbefreiung gewünscht wird.

Wenn Sie den Antrag über Ihr Smartphone oder Tablet ausfüllen, können Sie Dokumente direkt abfotografieren.

Verlust Hundesteuermarke

Das Kassenzeichen finden Sie auf Ihrem Hundesteuerbescheid.

Antragstellende Person
Bemerkungen und Abschluss

Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?

Sollten Sie weitere Hinweise oder Anregungen haben, können Sie diese gerne hier hinterlassen.

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