Veranstaltungen

Informationen zu Veranstaltungen

Ausfüllhinweis

Mit diesem Antrag können sie eine Veranstaltung anmelden. Um den Anmeldeprozess so reibungslos wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie, die folgenden Informationen und Unterlagen bereitzuhalten:

  1. Erforderliche Unterlagen:

    • Persönliche Daten der antragstellenden Person,
    • Angaben zum Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung
    • ggf. Lageplan
    • die Genehmigung des Grundstückeigentümers/Pächters, sollten Sie nicht selber Eigentümer/Pächter sein
    • ggf. ein Sicherheitskonzept bzw. eine Sicherheitsbetrachung

Innerhalb des Anmeldeformulars haben Sie die Möglichkeit, folgende Genehmigungen und Erlaubnisse zu beantragen:

  • Plakatierungserlaubnis: Für das Anbringen von Werbematerialien im öffentlichen Raum.
  • Straßensperrungen: Falls Ihre Veranstaltung eine temporäre Sperrung von Straßen erfordert.
  • Erlaubnis zum Abbrennen von Feuerwerk: Für Feuerwerk während Ihrer Veranstaltung.
  • Ausnahme der Nachtruhe: Falls Ihre Veranstaltung über die üblichen Ruhezeiten hinausgeht.
  • Gestattung: Für den Ausschank von alkoholischen Getränken.
  • Eventtonnen: Bereitstellung von Mülltonnen für die Dauer der Veranstaltung.

Bitte stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden, um Verzögerungen im Genehmigungsprozess zu vermeiden. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an den Stadtordnungsdienst, Tel.: 02242 888-588 E-Mail: ordnungsdienst@hennef.de

 

Datenschutzerklärung

Hiermit erteile ich freiwillig meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten und erkenne nachfolgende Datenschutzerklärung der Stadt Hennef an.

Verantwortlicher:

Stadt Hennef
Der Bürgermeister
Frankfurter Str. 97
53773 Hennef

Kontaktaufnahme: 02242/888-0 oder unter info@hennef.de


Datenschutzbeauftragte*r: datenschutz@hennef.de

Die Daten werden zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigt, nicht an Dritte weitergegeben und gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung entfällt und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten mehr bestehen. Sie haben folgende Rechte zur Verarbeitung Ihrer Daten: Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Widerspruch und Löschung und Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.

Weitere ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie im Internet unter:

datenschutz.stadt-hennef.de

Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich, zur Niederschrift beim Verantwortlichen oder mit einer E-Mail an datenschutz@hennef.de widerrufen werden.

Hinweis zum Datenschutz:

Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Ihren Anliegen und über Ihre Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte der zugehörigen Information nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO.
Dieses finden Sie unter www.hennef.de/datenschutz.

 

Antragsteller*in

Neben natürlichen Personen gibt es juristische Personen und Personengesellschaften.
Die Definition:

Juristische Person:

Sie wird oft auch als Firma, Behörde, Anstalt oder Verein bezeichnet. Man versteht darunter eine Personenvereinigung oder ein Zweckvermögen mit gesetzlich anerkannter Rechtsfähigkeit.

Personengesellschaft:
Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, kann aber trotzdem Träger von Rechten und Pflichten sein. Sie entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes sich zusammenschließen. Die sogenannten Gesellschafter einer Personengesellschaft haften unbeschränkt, das heißt mit dem Gesellschaftsvermögen und mit ihrem Privatvermögen. Beispiele dafür sind

  • eheliche Lebensgemeinschaft (verfolgt keinen bestimmten Zweck; § 1353 Absatz 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)),
  • Gütergemeinschaft (§ 1411 und § 1485 BGB)
  • Erbengemeinschaft (entsteht kraft Gesetzes; § 2032 BGB).
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
  • offene Handelsgesellschaft (OHG),
  • Kommanditgesellschaft (KG).

Neben natürlichen Personen gibt es juristische Personen und Personengesellschaften.
Die Definition:

Juristische Person:

Sie wird oft auch als Firma, Behörde, Anstalt oder Verein bezeichnet. Man versteht darunter eine Personenvereinigung oder ein Zweckvermögen mit gesetzlich anerkannter Rechtsfähigkeit.

Personengesellschaft:
Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, kann aber trotzdem Träger von Rechten und Pflichten sein. Sie entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes sich zusammenschließen. Die sogenannten Gesellschafter einer Personengesellschaft haften unbeschränkt, das heißt mit dem Gesellschaftsvermögen und mit ihrem Privatvermögen. Beispiele dafür sind

  • eheliche Lebensgemeinschaft (verfolgt keinen bestimmten Zweck; § 1353 Absatz 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)),
  • Gütergemeinschaft (§ 1411 und § 1485 BGB)
  • Erbengemeinschaft (entsteht kraft Gesetzes; § 2032 BGB).
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
  • offene Handelsgesellschaft (OHG),
  • Kommanditgesellschaft (KG).

Kontaktperson

Geben Sie den oder die Vornamen einer Person so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.

Geben Sie den Nachnamen, Familiennamen beziehungsweise Zunamen an.

Firmenanschrift

Die Debitor Nummer können Sie in früheren Gestattungen, Bescheiden, etc finden (XXXXXXXX-XXXX). Es handelt sich hierbei um die vordere achtstellige Nummer. 

Angaben zur veranstaltenden Person

Neben natürlichen Personen gibt es juristische Personen und Personengesellschaften.
Die Definition:

Juristische Person:

Sie wird oft auch als Firma, Behörde, Anstalt oder Verein bezeichnet. Man versteht darunter eine Personenvereinigung oder ein Zweckvermögen mit gesetzlich anerkannter Rechtsfähigkeit.

Personengesellschaft:
Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, kann aber trotzdem Träger von Rechten und Pflichten sein. Sie entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes sich zusammenschließen. Die sogenannten Gesellschafter einer Personengesellschaft haften unbeschränkt, das heißt mit dem Gesellschaftsvermögen und mit ihrem Privatvermögen. Beispiele dafür sind

  • eheliche Lebensgemeinschaft (verfolgt keinen bestimmten Zweck; § 1353 Absatz 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)),
  • Gütergemeinschaft (§ 1411 und § 1485 BGB)
  • Erbengemeinschaft (entsteht kraft Gesetzes; § 2032 BGB).
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
  • offene Handelsgesellschaft (OHG),
  • Kommanditgesellschaft (KG).

Neben natürlichen Personen gibt es juristische Personen und Personengesellschaften.
Die Definition:

Juristische Person:

Sie wird oft auch als Firma, Behörde, Anstalt oder Verein bezeichnet. Man versteht darunter eine Personenvereinigung oder ein Zweckvermögen mit gesetzlich anerkannter Rechtsfähigkeit.

Personengesellschaft:
Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, kann aber trotzdem Träger von Rechten und Pflichten sein. Sie entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes sich zusammenschließen. Die sogenannten Gesellschafter einer Personengesellschaft haften unbeschränkt, das heißt mit dem Gesellschaftsvermögen und mit ihrem Privatvermögen. Beispiele dafür sind

  • eheliche Lebensgemeinschaft (verfolgt keinen bestimmten Zweck; § 1353 Absatz 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)),
  • Gütergemeinschaft (§ 1411 und § 1485 BGB)
  • Erbengemeinschaft (entsteht kraft Gesetzes; § 2032 BGB).
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
  • offene Handelsgesellschaft (OHG),
  • Kommanditgesellschaft (KG).

Kontaktperson

Geben Sie den oder die Vornamen einer Person so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.

Geben Sie den Nachnamen, Familiennamen beziehungsweise Zunamen an.

Auswahl Veranstaltung

Sollten Sie sich verklickt haben, können Sie die bisherigen Marker entfernen, indem Sie eine andere Markierungsart aussuchen

Veranstaltungszeitraum (einschließlich Auf- und Abbau)

In Ihren ausgewählten Veranstaltungszeitraum liegt der Gründonnerstag (17.04.2025).

 

An diesem Tag gelten gem. § 7 Abs. 1 Feiertagsgesetz NRW folgende Verbote:

 

Zwischen 18.00 Uhr und 24.00 Uhr

  • Tanzdarbietungen und Tanzveranstaltungen 

In Ihren ausgewählten Veranstaltungszeitraum liegt der stille Feiertag Karfreitag (18.04.2025).

 

An diesem Tag gelten gem. § 6 Abs. 3 Feiertagsgesetz NRW folgende Verbote:

 

zwischen 00.00 Uhr und 06.00 Uhr des folgenden Tages:

  • Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen mit Ausnahme der Großmärkte

  • sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen

  • Zirkusveranstaltungen

  • Volksfeste

  • der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden

  • der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen

  • die gewerbliche Annahme von Wetten

  • musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb

  • alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz

  • alle nicht öffentlichen unterhaltenden Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen

  • Vorführungen von Filmen, die nicht vom Kultusminister oder der von ihm bestimmten Stelle als zur Aufführung am Karfreitag geeignet anerkannt sind

 

während der Hauptgottesdienstzeiten (06.00 Uhr bis 11.00 Uhr) sind zusätzlich verboten:

  • Veranstaltungen, Theater- und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und Vorträge jeglicher Art - auch solche ernsten Charakters

In Ihren ausgewählten Veranstaltungszeitraum liegt der stille Feiertag Allerheiligen (01.11.2025).

An diesem Tag gelten gem. § 6 Abs. 2 Feiertagsgesetz NRW folgende Verbote:

Zwischen 05.00 Uhr und 18.00 Uhr:

  • Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen

  • sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen

  • Zirkusveranstaltungen

  • Volksfeste

  • der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden

  • der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen

  • die gewerbliche Annahme von Wetten

  • musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb

  • alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz

In Ihren ausgewählten Veranstaltungszeitraum liegt der stille Feiertag Volkstrauertag (16.11.2025).

An diesem Tag gelten gem. § 6 Abs. 1 Feiertagsgesetz NRW folgende Verbote:

Zwischen 05.00 Uhr und 13.00 Uhr:

  • Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen

  • sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen

  • Zirkusveranstaltungen

  • Volksfeste

  • der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden

  • der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen

  • die gewerbliche Annahme von Wetten

Zwischen 05.00 Uhr und 18.00 Uhr:

  • musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb

  • alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz

In Ihren ausgewählten Veranstaltungszeitraum liegt der stille Feiertag Totensonntag (23.11.2025).

An diesem Tag gelten gem. § 6 Abs. 2 Feiertagsgesetz NRW folgende Verbote:

Zwischen 05.00 Uhr und 18.00 Uhr:

  • Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen
  • sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen
  • Zirkusveranstaltungen
  • Volksfeste
  • der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden
  • der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen
  • die gewerbliche Annahme von Wetten
  • musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb
  • alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz

In Ihren ausgewählten Veranstaltungszeitraum liegt der Heiligabend (24.12.2025).

An diesem Tag gelten gem. § 7 Abs. 2 Feiertagsgesetz NRW folgende Verbote:

Zwischen 16.00 Uhr und 24.00 Uhr:

  • öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und öffentliche Auf- und Umzüge, die nicht mit Gottesdienst zusammenhängen
  • Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen
  • sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen
  • Zirkusveranstaltungen
  • Volksfeste
  • der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden
  • der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen
  • die gewerbliche Annahme von Wetten
  • musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb
  • alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz

Für große Veranstaltungen werden für die Bearbeitung mehr als 32 Wochen benötigt.

Hierbei handelt es sich um Veranstaltungen mit über 5.000 Besuchenden.

 

Für mittlere Veranstaltungen werden für die Bearbeitung mehr als 16 Wochen benötigt.

 

Für kleinere Veranstaltungen werden für die Bearbeitung mehr als 4 Wochen benötigt.

Hierbei handelt es sich um Veranstaltungen mit bis zu 200 Besuchenden.

 

Beachten Sie: Sollte der von Ihnen gewählte Zeitraum nicht genug zeit für die Bearbeitung gewährleisten, kann die Veranstaltung möglicherweise nicht rechtzeitig genehmigt werden!

Veranstaltungserklärung

Bitte geben Sie die geplanten Uhrzeiten an.

Hier können Sie weitere Veranstaltungszeiten angeben:

Über das + können Sie bis zu fünf weitere Zeiten angeben

Gemäß § 9 Abs. 1 LImSchG ist die Nachtruhe zwischen 22:00 und 06:00 Uhr einzuhalten. Sollten Sie eine Ausnahme der Nachtruhe benötigen, können Sie diese auf der nächsten Seite beantragen.

Das Format ist "DD.MM.YYYY mm:hh".

Das Format ist "DD.MM.YYYY mm:hh".

Sicherheit

Daten des Sicherheitsdienstes

Geben Sie den oder die Vornamen einer Person so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.

Geben Sie den Nachnamen, Familiennamen beziehungsweise Zunamen an.

kurzfristig erreichbar

Wenn keine fertige Beschreibung existiert, laden Sie bitte einen vorläufigen Entwurf hoch

Wenn keine fertige Betrachtung existiert, laden Sie bitte einen vorläufigen Entwurf hoch

Wenn kein fertiges Konzept existiert, laden Sie bitte einen vorläufigen Entwurf hoch

Dateiupload

Bitte laden Sie im folgenden Ihre Veranstaltungserklärung und die Bestätigung der Versicherungsgeselleschaft über Ihre Haftpflichtversicherung hoch.

Sollten Sie die Antragsdokumente noch nicht haben, können Sie diese über folgende Knöpfe herunterladen.

Zusätzliche Genehmigung

Welche weiteren Genehmigungen benötigen Sie?

Wird benötigt, wenn Sie im Rahmen Ihrer Veranstaltung alkoholische Getränke ausschenken möchten.

Wird benötigt, wenn Ihre Veranstaltung länger als 22 Uhr geht.

Wird benötigt, wenn Straßen, Gehwege, Radwege oder andere Seitenräume auf Grund Ihrer Veranstaltung gesperrt oder blockiert werden.

Wird benötigt, wenn Sie für Ihre Veranstaltung Plakatwerbung auf dem Gebiet der Stadt Hennef anbringen wollen

Wird benötigt, wenn Sie für Ihre Veranstaltung eine seperate Müllentsorgung benötigen.

Wird benötigt, wenn Sie für Ihre Veranstaltung einen Stromanschluss benötigen

Wird benötigt, wenn Sie für Ihre Veranstaltung einen Wasseranschlss benötigen

Wird benötigt, wenn Sie im Rahmen Ihrer Veranstaltung ein Feuerwerk abbrennen möchten.

Gestattung

Nachtruhe

Straßensperrung

Plakate

Eventtonne

Strom

Wasser

Feuerwerk

Antrag auf Erteilung einer Gestattung nach § 12 Gaststättengestz (GastG)

Informationen zu Gestattungen

 

Wenn Sie eine Gaststätte betreiben möchten, in der alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden und die jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist, benötigen Sie eine Gaststättenkonzession.


Nach § 12 Abs. 1 des Gaststättengesetzes kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen aus besonderen Anlässen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Ein besonderer Anlaß wäre z.B. Sportfest, Weinfest, Schützenfest, Karnevalsveranstaltung etc.

 

Für eine Gestattung werden Gebühren festgesetzt: mindestens 25€ pro Veranstaltungstag.

 

Verantwortliche Person
Kontaktdaten verantwortliche Person Gestattung

An wievielen Tagen sollen Getränke ausgeschenkt werden?

Bitte geben Sie die genauen Tage an

Die Dauer Ihrer Veranstaltung ist kürzer als die angegebenen Tage!

Bitte kontrollieren Sie noch einmal Ihre Angaben

Sofern Ihre Browser-Einstellungen dies zulassen, können Sie mit folgendem Button eine Zusammenfassung Ihrer Angaben zur Kontrolle herunterladen. Diese Datei erhalten Sie nach dem Absenden auch als Email-Anhang.

Sicherheitseinstellungen mancher Browsers oder persönliche Datenschutz-Einstellungen verhindern unter Umständen das Öffnen des Popup-Fensters.

Ausnahme Nachtruhe

Informationen zur Ausnahme der Nachtruhe

Informationen:  

Ausnahmen von dem Verbot zur Benutzung von Tongeräten und/ oder Ausnahmen zur Nachtruhe können beantragt werden für:

 

  • Ernte- und Bestellarbeiten zwischen 5 und 6 Uhr sowie zwischen 22 und 23 Uhr
  • die Außengastronomie zwischen 22 und 24 Uhr.
  • den Betrieb von Anlagen, die aufgrund einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, einer Planfeststellung nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz oder dem Bundesberggesetz (BBergG) oder aufgrund eines zugelassenen Betriebsplanes nach dem Bundesberggesetz betrieben werden
  • Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung eines Notstandes

 

Darüber hinaus kann die zuständige Behörde auf Antrag Ausnahmen von dem Verbot zulassen, wenn die Ausübung der Tätigkeit während der Nachtzeit im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten geboten ist; die Ausnahme kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden.

 

Die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr gilt als Nachtruhezeit. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG). Der Schutz der Ruhe ist hier in Abschnitt III geregelt.

 

 

SGV § 9 (Fn 22, 23) Schutz der Nachtruhe | RECHT.NRW.DE

 

 

Gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Gebührengesetz (GebG) werden für Amtshandlungen Verwaltungsgebühren erhoben. Die Höhe richtet sich nach § 2 Abs. 1 GebG i. V. m. §1 Abs. 1 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung. Entsprechend der Tarifstellen 15a.4.2 und 15a.4.3 wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 € pro Genehmigung also pro Tag erhoben.

 

Dieser Antrag ist rechtzeitig – mindestens aber 2 Wochen vor dem

Veranstaltungstermin einzureichen.

Verantwortliche Person
Kontaktdaten Verantwortliche Person Eventtonne

Geben Sie den oder die Vornamen einer Person so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.

Geben Sie den Nachnamen, Familiennamen beziehungsweise Zunamen an.

kurzfristig erreichbar

Angaben zur Nachtruhe

Geben Sie an, an welchen Tagen Sie die Nachtruhe verschieben möchten:

Sollten Sie nicht für jeden Tag die Nachtruhe verschieben möchten, lassen Sie die übrigen Datumsfelder frei

Die Dauer Ihrer Veranstaltung ist kürzer als die angegebenen Tage!

Lärmschutzmaßnahmen

Bitte kontrollieren Sie noch einmal Ihre Angaben

Sofern Ihre Browser-Einstellungen dies zulassen, können Sie mit folgendem Button eine Zusammenfassung Ihrer Angaben zur Kontrolle herunterladen. Diese Datei erhalten Sie nach dem Absenden auch als Email-Anhang.

Sicherheitseinstellungen mancher Browsers oder persönliche Datenschutz-Einstellungen verhindern unter Umständen das Öffnen des Popup-Fensters.

Straßensperrung

Informationen zu Straßensperrungen und Verkehrsrechtliche Anordnungen

 

Laut § 29 Absatz 2 StVO

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, insbesondere Kraftfahrzeugrennen, bedürfen der Erlaubnis.
Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch.
Veranstaltende haben dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.


Die Bearbeitungszeit der eingehenden Anträge kann mitunter bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen.

 

Erforderliche Unterlagen

 

Folgende Daten benötigen Sie zum Ausfüllen des Antrags:

  • Persönliche Daten der antragstellenden Person,
  • Persönliche Daten der verantwortlichen Person, sollte dies eine andere sein als die antragsstellende Person
  • Beschreibung und Angaben zu dem Standort der Sperrung,
  • Umfang der Sperrung (räumlich und zeitlich)
  • Verkehrszeichenplan oder Regelplan

Die bearbeitende Stelle braucht diese Informationen, um Ihr Anliegen prüfen zu können. Soweit Angaben verpflichtend angegeben werden müssen, sind diese in der Beschriftung des Feldes oder der Auswahlmöglichkeiten gekennzeichnet. Soweit Sie bei den freiwilligen Angaben nichts eintragen, kann es sein, dass Sie später nochmals nach den fehlenden Informationen gefragt werden. Dabei kann es zu Verzögerungen kommen.

Verantwortliche Person
Kontaktdaten Verantwortliche Person Straßensperrung

Geben Sie den oder die Vornamen einer Person so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.

Geben Sie den Nachnamen, Familiennamen beziehungsweise Zunamen an.

kurzfristig erreichbar

Straßensperrung

Maßnahme

z.B. Bundes-, Landstraße, Abschnitt, Station, Kreuzung etc.

Beginn der Maßnahme

Ende der Maßnahme

Welchen Umfang hat die Maßnahme auf die folgenden Abschnitte?

Es können PNG und JPEG Dateien hochgeladen werden.

Bitte kontrollieren Sie noch einmal Ihre Angaben

Sofern Ihre Browser-Einstellungen dies zulassen, können Sie mit folgendem Button eine Zusammenfassung Ihrer Angaben zur Kontrolle herunterladen. Diese Datei erhalten Sie nach dem Absenden auch als Email-Anhang.

Sicherheitseinstellungen mancher Browsers oder persönliche Datenschutz-Einstellungen verhindern unter Umständen das Öffnen des Popup-Fensters.

Antrag auf Erteilung einer Plakatierungsgenehmigung

Informationen zu Plakatierungsgenehmigungen

Erforderliche Unterlagen

 

Sie benötigen eine Darstellung Ihres Plakates in digitaler Form. Dies kann ein digitales Bild oder ein Foto mit Ihrem Smartphone oder Tablet sein. Zugelassen sind PDF oder JPG Dateien. Die Maximalgröße darf 10 MB nicht überschreiten.

 

Anzahl und Größe der Plakate


Die Anzahl der Plakate wird je Anlass auf 40 Stück im gesamten Stadtgebiet beschränkt.
Im Bereich der Frankfurter Straße vom Bahnübergang bis zur Kreuzung Königstraße/Steinstraße, der Bahnhofstraße, der Lindenstraße, des Banbury-Platzes, des Adenauerplatzes und des Marktplatzes wird die Anzahl der Plakate für gewerbliche Werbung auf höchstens 10, die für Werbung der hiesigen Vereine oder für gemeinnützige Zwecke auf höchstens 20 beschränkt.

Die maximale Größe der zu genehmigenden Plakate darf DIN A1 nicht übersteigen.
Genehmigte Plakatwerbung auf Verkehrsflächen ist nur auf festen Platten oder Ständern zulässig.

Dauer der Plakatierung

Mit Plakatwerbung darf höchstens 14 Tage vor dem jeweiligen Anlass begonnen werden. Die Plakate müssen spätestens am nächsten Werktag nach dem Anlass entfernt werden.

 

Dauer der Plakatierung

 

Mit Plakatwerbung darf höchstens 14 Tage vor dem jeweiligen Anlass begonnen werden. Die Plakate müssen spätestens am nächsten Werktag nach dem Anlass entfernt werden.

 

Bearbeitungszeit

 

Die Bearbeitungszeit kann bis zu 10 Tage betragen. Bitte beachten Sie dies bei Ihren Planungen.

 

Gebühren

 

Jede gewerbliche Plakatierung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der zu entrichtenden Gebühr beträgt je Plakat 0,50 € pro Tag.

Verantwortliche Person
Kontaktdaten Verantwortliche Person Plakatierung

Geben Sie den oder die Vornamen einer Person so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.

Geben Sie den Nachnamen, Familiennamen beziehungsweise Zunamen an.

kurzfristig erreichbar

Antrag auf Erteilung einer Plakatierungsgenehmigung

Angaben zur Plakatierung

Frühestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung

Spätestens bis zum letzten Tag der Veranstaltung

Sie dürfen bis zu 40 Plakate aufhängen

Sie können auch einen Entwurf hochladen

Bitte kontrollieren Sie noch einmal Ihre Angaben

Sofern Ihre Browser-Einstellungen dies zulassen, können Sie mit folgendem Button eine Zusammenfassung Ihrer Angaben zur Kontrolle herunterladen. Diese Datei erhalten Sie nach dem Absenden auch als Email-Anhang.

Sicherheitseinstellungen mancher Browsers oder persönliche Datenschutz-Einstellungen verhindern unter Umständen das Öffnen des Popup-Fensters.

Eventonne

Informationen zur Eventtonne

Es besteht die Möglichkeit Eventtonnen für Ihre Veranstaltung zu mieten.

 

Mietkonditionen und Gebühren
Für die Anmietung der Eventtonnen fällt eine Gebühr von 10,00 € pro Tonne an.

Dieser Preis ermöglicht Ihnen die Nutzung der Tonne während der gesamten Veranstaltungsdauer.

 

Bitte beachten Sie, dass mit der Mietgebühr ausschließlich die Bereitstellung der Tonne abgedeckt ist.

 

Verantwortung für die Müllentsorgung
Die ordnungsgemäße Entsorgung des anfallenden Mülls liegt in der Verantwortung des Veranstalters. 

 

Ansprechpartner
Baubetriebshof Hennef

Telefonisch: 02242-888 846

E-Mail: Baubetriebshof@hennef.de

 

 

Verantwortliche Person
Kontaktdaten Verantwortliche Person Eventtonne

Geben Sie den oder die Vornamen einer Person so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.

Geben Sie den Nachnamen, Familiennamen beziehungsweise Zunamen an.

kurzfristig erreichbar

Angaben zum Behälter
Bitte kontrollieren Sie noch einmal Ihre Angaben

Sofern Ihre Browser-Einstellungen dies zulassen, können Sie mit folgendem Button eine Zusammenfassung Ihrer Angaben zur Kontrolle herunterladen. Diese Datei erhalten Sie nach dem Absenden auch als Email-Anhang.

Sicherheitseinstellungen mancher Browsers oder persönliche Datenschutz-Einstellungen verhindern unter Umständen das Öffnen des Popup-Fensters.

Strom

Sollten Sie in diesem Antrag angeben, dass Sie für Ihre Veranstaltung Strom benötigen, werden die Kollegen vom Baubetriebshof automatisch in Kenntnis gesetzt.

 

Anschließend werden sie sich mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin vereinbaren. 

 

Alternativ:

Baubetriebshof Hennef

Telefon: 02242-888 846

E-Mail: Baubetriebshof@hennef.de

 

Nach der terminlichen Vereinbarung erhalten Sie von dem zuständigen Kollegen die Stromschlüssel und eine Einweisung vor Ort.

 

Der Zählerstand wird bei Beginn und bei Beendigung der Veranstaltung abgelesen.

 

Abrechnung: nach Verbrauch anhand des aktuellen Strompreises, abgerechnet wird wie folgt:

  • Verbrauchte kWh x 36,67 ct/kWh + Bereitstellungspauschale (15,00€)
  • Ohne Zählerstand: Verbrauchspauschale von 150,00€ + Bereitstellungspauschale (15,00€)

 

Sonderanschlüsse für alle Veranstaltungen sind nach Rücksprache selber zu beauftragen.

Stromkabel und Abdeckmatten sind selbst in ausreichender Länge und Anzahl zu stellen.

Wasser

Die Wasserentnahme erfolgt auf öffentlichen Plätzen in der Regel über Wasserstandrohre.
 

Diese können Sie bei der Rhein-Sieg-Netz GmbH ausleihen:

 

Rhein-Sieg Netz GmbH Netzservice Hennef

Wehrstraße 111

53773 Hennef

Tel. 02242-9210-0  E-Mail: service@rhein-sieg-netz.de

Öffnungszeiten: Mo, Di und Do von 07.30 – 12.00 Uhr und 12.30 – 16.00

 

Wasserschläuche (entsprechend der Hygiene Verordnung), Abdeckmatten und Anschlüsse sind selbst in ausreichender Länge und Anzahl zu stellen.

 

Die Preise sind abhängig von der Zählergröße, außerdem fällt eine Barkaution in Höhe von 250,00 € pro gemietetem Standrohr an!

 

Bitte reservieren Sie spätestens 1 Woche vor der Veranstaltung die gewünschte Anzahl an Standrohren!

 

 

Antrag Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen von Feuerwerk

Informationen zur Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen von Feuerwerk

 

Das Abbrennen von Feuerwerken (Silvester ausgenommen) ist nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung der Ordnungsverwaltung der Stadt Hennef (Sieg) erlaubt. Dies gilt auch für pyrotechnische Gegenstände, die z.B. auf Bühnen zum Einsatz kommen. Für eine Erlaubnis ist neben dem Antrag eine Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers nötig.

 

Gewerbliche Veranstaltungen

Sollte das Feuerwerk im Rahmen von genehmigungspflichtigen Veranstaltungen stattfinden, können Sie das Feuerwerk im Rahmen der Antragsstellung mit Beantragung. Sie können einen entsprechenden Antrag über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW online stellen. Den Link dazu finden Sie unter "Onlinedienstleistungen".

 

Private Feiern

Sollten Sie im Rahmen privater Feiern ein Feuerwerk geplant haben, benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung für den Kauf und den Einsatz des Feuerwerks. Einen Antrag dafür können Sie direkt bei uns Online stellen. Den Antrag für private Feiern finden Sie unter "Onlinedienstleistungen".

 

Nachtruhe

Gem. § 11 Abs. 2 LImschG muss das Feuerwerk um 22:00 Uhr, in den Monaten Mai, Juni und Juli um 22:30 Uhr beendet sein.
Das Landesimmissionsschutzgesetz auf RECHT.NRW.DE

 

Temperatur/Trockenheit

Im Falle von erhöhter Brandgefahr (Stufe 4 und 5) für Wälder und Gräser, die durch sommerliche Hitze und Trockenheit begünstigt wird, darf im Außenbereich kein Feuerwerk nach §24 Abs. 2 Nr. 1 der 1. SprengV abgebrannt werden. 
Der Genehmigungsinhaber muss selbstständig (über die Internetseite des Deutschen Wetterdienstes - www.dwd.de/waldbrand) prüfen, welche Waldbrandgefährungsstufe oder welcher Graslandfeuerindex für den beantragten Abbrennort gelten.
Ab der Waldbrandstufe 4 oder dem Graslandfeuerindex Stufe 4 ist das Abbrennen des Feuerwerkes untersagt und die Genehmigung ist automatisch erloschen.

 

Kosten

Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für private Feiern wird grundsätzlich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50€ erhoben.

 

Rechtliche und Technische Hinweise

Mit diesem Formular beantragen Sie die Freistellung vom Verwendungsverbot des §23 (1) 1. Halbsatz gemäß §24 (1) der 1. SprengV (Bekanntmachung 31.01.91, BGB1. I, S. 169)

 

Es sollen keine Feuerwerkskörper der Kategorie III und IV (Großfeuerwerk) abgebrannt werden, daher ist die Anzeige eines Großfeuerwerks und die Anwesenheit eines Pyrotechnikers mit Erlaubnis gemäß § 7, § 27 oder Befähigungsschein gemäß § 20 des SprengG nicht erforderlich.

 

Ferner beantragen Sie mit diesem Formular die zur Beschaffung der vorgesehenen Feuerwerkskörper (Fontäne, Sonnen, Batterien, Raketen, usw.) notwendige Ausnahmegenehmigung gemäß § 24 (1) der 1. SprengV (siehe hierzu § 21 (1)).

 

Mit dem Absenden dieses Formulars versichern Sie, dass das Abbrennen des Kleinfeuerwerks nicht in der Nähe von Anlagen und Gebäuden, die besonders brandempfindlich sind (§ 23), insbesondere in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen stattfindet.

 

Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung wird grundsätzlich eine Verwaltungsgebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand.

 

Gemäß § 11 Abs. 2 LImschG muss das Feuerwerk um 22.00 Uhr, in den Monaten Mai, Juni und Juli um 22.30 Uhr beendet sein.

 

Im Falle von erhöhter Brandgefahr (Stufe 4 und 5) für Wälder und Gräser, die durch sommerliche Hitze und Trockenheit begünstigt wird, darf im Außenbereich kein Feuerwerk nach §24 Abs. 2 Nr. 1 der 1. SprengV abgebrannt werden. 


Der Genehmigungsinhaber muss selbständig (über die Internetseite des Deutschen Wetterdienstes - www.dwd.de/waldbrand) prüfen, welche Waldbrandgefährdungsstufe oder welcher Graslandfeuerindex für den beantragten Abbrennort gelten.


Ab der Waldbrandstufe 4 oder dem Graslandfeuerindex Stufe 4 ist das Abbrennen des Feuerwerkes untersagt und die Genehmigung ist automatisch erloschen.

Antrag Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen von Feuerwerk

Verantwortliche Person
Kontaktdaten verantwortliche Person Feuerwerk
Angaben zum Feuerwerk

Kategorie, Kaliber, Art, Steighöhe, etc.

Sie können über + bis zu fünf verschiedene Feuerwerkstypen angeben

Bitte kontrollieren Sie noch einmal Ihre Angaben

Sofern Ihre Browser-Einstellungen dies zulassen, können Sie mit folgendem Button eine Zusammenfassung Ihrer Angaben zur Kontrolle herunterladen. Diese Datei erhalten Sie nach dem Absenden auch als Email-Anhang.

Sicherheitseinstellungen mancher Browsers oder persönliche Datenschutz-Einstellungen verhindern unter Umständen das Öffnen des Popup-Fensters.

Bemerkungen und Abschluss

Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?

Sollten Sie weitere Hinweise oder Anregungen haben, können Sie diese gerne hier hinterlassen.

Bitte kontrollieren Sie noch einmal Ihre Angaben

Sofern Ihre Browser-Einstellungen dies zulassen, können Sie mit folgendem Button eine Zusammenfassung Ihrer Angaben zur Kontrolle herunterladen. Diese Datei erhalten Sie nach dem Absenden auch als Email-Anhang.

Sicherheitseinstellungen mancher Browsers oder persönliche Datenschutz-Einstellungen verhindern unter Umständen das Öffnen des Popup-Fensters.

Eingangsstempel

Durch das Drücken des Senden-Buttons schicken Sie das Formular ab. Prüfen Sie vorher, ob Ihre Angaben richtig sind.

all fields marked with a (*) are required and must be filled out
Privacy
Imprint