Die Erstattung von Taxibeförderungskosten erfolgt nur in seltenen Ausnahmefällen und nur nach einer ausführlichen Einzelprüfung. Grundsätzlich ist die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und eigener Fahrzeuge vorrangig. Eine Kostenübernahme für Taxifahrten kann nur bewilligt werden, wenn alle anderen Beförderungsmöglichkeiten ausgeschlossen wurden und zwingende Gründe für eine Taxinutzung vorliegen.