Antrag auf Erstattung von Taxi-Beförderungskosten

für Schüler*innen 

Allgemeine Hinweise


Die Erstattung von Taxibeförderungskosten erfolgt nur in seltenen Ausnahmefällen und nur nach einer ausführlichen Einzelprüfung. Grundsätzlich ist die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und eigener Fahrzeuge vorrangig. Eine Kostenübernahme für Taxifahrten kann nur bewilligt werden, wenn alle anderen Beförderungsmöglichkeiten ausgeschlossen wurden und zwingende Gründe für eine Taxinutzung vorliegen.

Folgende Dokumente und Informationen werden u.U. für eine Antragstellung auf den folgenden Seiten benötigt:

 

  • ärzliche Nachweise (bei gesundheitlichen Einschränkungen)
  • AOSF-Bescheid (falls festgestellter Förderbedarf)
  • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
  • Nachweis der Krankenkasse, dass Beförderungskosten nicht übnernommen werden (bei gesundheitlichen Einschränkungen)
  • letzter Steuerbescheid / Einkommensnachweise

 

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:

 

  • Den folgenden Antrag können nur erziehungsberechtigte Personen stellen, deren Kind eine Schule besucht, die sich in Trägerschaft der Stadt Hennef befindet. Andernfalls wenden Sie sich bitte an den zuständigen Schulträger.
  • Die Beförderungspflicht der Schüler*innen obliegt grundsätzlich den Eltern. Der Schulträger hat lediglich eine Kostenübernahmepflicht. Das bedeutet, dass Grundsätzlich die Eltern dafür verantwortlich sind, wie das Kind in die Schule gelangt. Sollte eine Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich sein, müssen die Eltern das Kind zur Schule bringen. Allein private und berufliche Gründe begründen in diesem Zusammenhang keine Unzumutbarkeit im Sinne der Vorschriften. Es ist allen Erziehungsberechtigten zuzumuten, ihren privaten und beruflichen Alltag so zu organisieren, dass der Schulbesuch des Kindes gewährleistet ist.
  • Eine volle Übernahme der Beförderungskosten ist nur bei Vorliegen eines besonders gelagerten Ausnahmetatbestandes möglich. Im Regelfall erfolgt eine anteilige Erstattung (0,13 € pro Kilometer).
  • Zudem ist eine Taxikostenübernahme aus gesundheitlichen Gründen nur zulässig, wenn durch eine dauerhafte oder vorrübergehende körperliche oder geistige Behinderung eine Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar ist.
  • Ebenfalls sind Familienmitglieder, Freunde und Nachbarn im Vorfeld zu Fragen, ob sie das Kind zur Schule bringen können. 
  • Für die Beförderung mit dem eigenen Wagen kann eine Wegstreckenentschädigung gezahlt werden.

Gerne können Sie sich bei Fragen an Katharina Lisun vom Amt für Schule, Bildungskoordination und Sport wenden.

Tel.: 02242 / 888-442 (Mo-Do zwischen 8:00 Uhr und 14 Uhr)

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Familienstand der antragstellenden Person

Daten der antragstellenden Person

Geben Sie den oder die Vornamen einer Person so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.

Geben Sie den Nachnamen, Familiennamen beziehungsweise Zunamen an.

Bitte geben Sie hier nur die führende Hausnummer ein. Der nachgestellte Buchstabe ist in das Feld „Hausnummer-Zusatz“ einzutragen. Bei zusammengesetzten Hausnummern (z.B. 38-40 oder 42-48) ist der zweite Teil ebenfalls in das Feld „Hausnummer-Zusatz“ einzutragen.

Daten des Ehepartners / Lebenspartners

Geben Sie den oder die Vornamen einer Person so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.

Geben Sie den Nachnamen, Familiennamen beziehungsweise Zunamen an.

Bitte geben Sie hier nur die führende Hausnummer ein. Der nachgestellte Buchstabe ist in das Feld „Hausnummer-Zusatz“ einzutragen. Bei zusammengesetzten Hausnummern (z.B. 38-40 oder 42-48) ist der zweite Teil ebenfalls in das Feld „Hausnummer-Zusatz“ einzutragen.

Daten des ebenfalls sorgeberechtigten Elternteils

Geben Sie den oder die Vornamen einer Person so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.

Geben Sie den Nachnamen, Familiennamen beziehungsweise Zunamen an.

Bitte geben Sie hier nur die führende Hausnummer ein. Der nachgestellte Buchstabe ist in das Feld „Hausnummer-Zusatz“ einzutragen. Bei zusammengesetzten Hausnummern (z.B. 38-40 oder 42-48) ist der zweite Teil ebenfalls in das Feld „Hausnummer-Zusatz“ einzutragen.

Daten des zu befördernden Kindes

Notwendigkeit der Beförderung

Hinweise: Eine Haltestelle ist dann zu weit entfernt, wenn die Kinder mehr als 1km (in der Primarstufe) und mehr als 2km (in der Sekundarstufe) fußläufig zurücklegen müssen. Die zumutbare Fahrzeit mit dem ÖPNV beträgt in der Primarstufe insgesamt 60 Minuten und in der Sekundarstufe insgesamt 180 Minuten.

Möglichkeiten der eigenen Beförderung / Begleitung

Einkommensnachweise

Grundsätzlich werden Taxibeförderungskosten nur anteilig mit 0,13 € pro Kilometer erstattet. Die Erstattung der vollen Taxikosten erfolgt nur, sofern ein besonders gelagerter Ausnahmetatbestand vorliegt. Dies ist der Fall wenn

  • ein besonders schwerer Grad der Behinderung beim Kind vorliegt, 
  • Die Kosten nicht selbst von den antragstellenden Personen getragen werden können oder
  • der Schulweg mit einer Länge von über 41km außergewöhnlich lang ist.
Abgabe des Antrags

Mit Betätigung des Buttons "Senden" erklären Sie, dass Sie die Daten überprüft haben. Die Daten werden abgesendet und uns zur Bearbeitung übermittelt. Sie erhalten eine E-Mail zur Bestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

 

Ansprechstelle für fachliche Fragen

 

Katharina Lisun 

Amt für Schule, Bildungskoordination und Sport.

Tel.: 02242 888-442

Mo-Do zwischen 8:00 Uhr und 14 Uhr

Katharina.Lisun@hennef.de

Ansprechstelle für technische Fragen

 

Abteiligung Digitalisierung & IT

Team E-Government

digital@hennef.de

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