Verbindliche Anmeldung
für die Teilnahme an der
Offenen Ganztagsschule (OGS)
Hier können Sie Ihr Kind für einen Platz in der offenen Ganztagsschule anmelden. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung fristgerecht bis zum 31.01. des Jahres erfolgen muss, in dem das Kind die OGS besuchen soll. Ein Schuljahr beginnt immer am 01.08. und endet am 31.07., unabhängig davon, ob der tatsächliche Schulbeginn später liegt.
Sie benötigen für den Antrag zum Schuljahresbeginn eine ausgefüllte Arbeitszeitbescheinigung von Ihrem Arbeitgeber. Den entsprechenden Vordruck finden Sie hier:
Vordruck-Arbeitszeit-Arbeitgeber
Bei unterjährigen Anmeldungen ist die Vorlage der Arbeitszeitbescheinigung des Arbeitgeber nicht erforderlich.
Die Aufnahme- und Benutzungsordnung, die diesem Antrag zugrunde liegt, können Sie hier herunterladen:
Aufnahme- und Benutzungsordnung
Es handelt sich um eine für Sie verbindliche Anmeldung. Ein/e Rücktritt/Kündigung ist grundsätzlich nur bis zum 31.01. des Jahres, in dem das neue Schuljahr beginnt, möglich. Diese Kündigungsfrist gilt auch für die Anmeldung zur Langbetreuung bis 17 Uhr.
Es ist Aufgabe der Erziehungsberechtigten, für den Rücktransport des Kindes von der OGS zu sorgen. Dadurch entstehende Kosten werden nicht vom Schulträger übernommen.
Weite Regelungen und die Höhe der monatlichen beiträge können Sie der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern entnehmen:
Elternbeitragssatzung
Wenn ein Kind im Wechselmodell betreut wird, sind beide Erziehungsberechtigten Vertragspartner!
Arbeitszeiten 1. Person
Arbeitszeiten 2. Person
Bitte machen Sie weitere Angaben zu Ihrem Kind:
Letzte Schritte
Sie erhalten eine Kopie der Antragsdaten an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse nach dem Absenden.