Akteneinsicht aus dem Bauaktenarchiv

Informationen zur Akteneinsicht aus dem Bauaktenarchiv

Mit diesem Formular können Sie eine Akteneinsicht aus dem Bauaktenarchiv beantragen.

Eigentümern von Grundstücken im Stadtgebiet oder von ihnen bevollmächtigten Personen kann auf Antrag, Einsicht in die Akte ihres Grundstücks gewährt werden.

 

Möchten Sie Einsicht in Unterlagen zu einem Nachbargrundstück nehmen, erläutern Sie bitte im Antrag Ihr berechtigtes Interesse. Die Nachbarschaft allein begründet keinen Anspruch auf Akteneinsicht.

 

Die Einsicht kann auf bestimmte Unterlagen, zum Beispiel den Lageplan oder Ansichten des Gebäudes, beschränkt werden.

 

Akteneinsicht aus dem Bauaktenarchiv unterliegen der Gebührenpflicht der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung. 

 

Für individuell zusammengestellte Auszüge aus Schriftstücken oder Dateien wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird.

Die Gebühr beträgt 15,00 Euro je angefangene 15 Minuten.

 

Nach Aufbereitung der Bauakte erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Sobald die Gebühren eingegangen sind, senden wir Ihnen einen Link. Über diesen können Sie die Unterlagen etwa vier Wochen lang einsehen und herunterladen.

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Hinweis:

Die bearbeitungszeit dauert in der Regel ca. vier Wochen.

 

Nach Aufbereitung der Bauakte erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Nach Zahlungseingang senden wir Ihnen einen Link, über den Sie die Unterlagen etwa vier Wochen lang einsehen und herunterladen können.

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Abteiligung Digitalisierung & IT

Team E-Government

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Abteilung Bauaufsicht

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