Die einfache Auskunft aus dem Melderegister (nach §44 BMG) beinhaltet folgende Daten:
- Familienname
- Vornamen
- Doktorgrad
- derzeitige Anschriften
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
Sie benötigen für die Auskunft folgende Informationen zur gesuchten Person:
- Familienname und Vorname(n)
sowie mindestens eines der beiden Kriterien:
- Kriterium 1: Geburtsdatum
- Kriterium 2: letzte bekannte Anschrift im Inland (Straße, Hausnummer und Ort)
Hinweis zum Datenbestand der Anschrift. Folgende Orte der letzten bekannten Anschrift sind möglich:
- Hennef (Sieg), sofern es sich um eine Anschrift aus dem Jahre 1984 oder später handelt.
- der Ort aus dem der Zuzug nach Hennef (Sieg) erfolgte.
Sie erhalten in der Regel in 3 bis 7 Arbeitstagen Antwort auf Ihre Anfrage.
Für jede Anfrage wird eine Gebühr in Höhe von 11 € erhoben.
Sie haben folgende Zahlungsmöglichkeiten:
- Kreditkarte (Mastercard, Visa)
- PayPal
Hinweis zu Negativ-Auskünften. Die oben genannte Gebühr wird auch erhoben, wenn:
- die von Ihnen gesuchte Person im angegebenen Melderegister nicht gefunden wird,
- die von Ihnen gesuchte Person auf Grund der von Ihnen angegebenen Daten im angegebenen Melderegister nicht eindeutig identifiziert oder nicht gefunden werden kann,
- Ihnen die erteilte Auskunft bereits bekannt ist,
- Ihnen eine Auskunft auf Grund von Übermittlungs- oder Auskunftssperren nicht erteilt werden kann.