1. Allgemein
Sofern Sie oder eine andere Person in Ihrem Haushalt einen Hund aufgenommen haben, müssen Sie diesen innerhalb von zwei Wochen anmelden. Das gilt auch, wenn der Hund in Pflege, in Verwahrung oder aus dem Tierheim genommen wurde. Wenn der Hund aus einem eigenen Wurf stammt, ist dieser innerhalb von zwei Wochen nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, anzumelden.
Nach der Anmeldung erhalten Sie einen Steuerbescheid und die Hundesteuermarke auf dem Postweg.
In besonderen Fällen können Sie eine Steuerermäßigung oder -befreiung beantragen. Ein entsprechender Nachweis ist einzureichen.
Die aktuell gültige Hundesteuersatzung der Stadt Hennef (Sieg) mit den Paragraphen zur Steuerbefreiung und zur Steuerermäßigung finden Sie unter folgendem Link Hinweise zur Hundesteuer.
Eine Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe, Wegzug, sonstige Abschaffung oder Tod des Hundes vorzunehmen.
In diesem Zusammenhang ist auch die Steuermarke zurückzugeben. Im Falle des Verlustes ist eine Erklärung über den Verbleib der Marke erforderlich
2. Große Hunde (§11 LHundG NRW)
Wenn Sie einen Hund halten, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreicht, müssen Sie zusätzlich dem Ordnungsamt gegenüber folgende Nachweise erbringen:
- Sachkunde
- Hundehalter-Haftpflichtversicherung
- Mikrochip-Kennzeichnung
Die Nachweise können Sie während dieser Online-Anmeldung direkt hochladen. Zusätzlich müssen Sie die Zuverlässigkeit zur Hundehaltung besitzen. Die zuständige Behörde kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit anordnen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters begründen.
Für die Anzeige eines großen Hundes wird eine Gebühr von 25 Euro erhoben, die Sie direkt online bezahlen.
Sie haben folgende Zahlungsmöglichkeiten:
Kreditkarte (Mastercard, VISA)
Weitere Informationen zu giropay und ob Ihre Hausbank giropay anbietet, finden Sie unter folgendem Link giropay.
3. Hinweis
Bitte beachten Sie, dass für folgende Hunde unabhängig von Größe und Gewicht eine Haltungserlaubnis beantragt werden muss. Es ist vor der Anschaffung des Hundes der Antrag auf Haltungserlaubnis zu stellen.
Für die Haltungserlaubnis fällt eine Gebühr je nach Sachverhalt zwischen 30 Euro und 100 Euro an.
a. Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet wird oder im Einzelfall festgestellt worden ist. (§ 3 LHundG NRW). Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen:
- Pittbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
b. Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW):
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
Kreuzungen sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nicht vorliegt.
Hinweis zur Old English Bulldog:
Hunde mit der Bezeichnung „Old English Bulldog“ sind nicht automatisch als Kreuzung im Sinne des § 10 Absatz 1 LHundG NRW anzusehen. Eine Phänotyp-Bestimmung durch die zuständige örtliche Ordnungsbehörde bzw. erforderlichenfalls durch das zuständige Kreisveterinäramt (s. Nr. II. 3.2.2. VV LHundG NRW) ist in jedem Fall erforderlich, da neben einer Einstufung in § 10 Absatz 1 oder § 3 Absatz 2 auch die Einstufung als großer Hund gem. § 11 Absatz 1 LHundG NRW in Betracht zu ziehen ist. Es handelt sich hierbei um eine in jedem Fall gesondert zu treffende Einzelfallentscheidung.
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG NRW) vom 12.03.2019, Aktenzeichen 5 A 1210/17 (I. Instanz: VG Köln 20 K 5754/16)
Wenn die Voraussetzungen nicht nachgewiesen werden, kann das Tier beschlagnahmt werden.