Sterbefallanzeige

Vorbemerkungen

Mit diesem Antrag können Sie einen Sterbefall anzeigen.

 

Der Tod einer in Hennef verstorbenen Person muss im Standesamt Hennef (Sieg) spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

 

Eine auswärtig verstorbene Person muss beim Standesamt beurkundet werden, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.

 

Für Rückfragen und Termine steht Ihnen das Standesamt zur Verfügung
(Tel.: +49 2242 888-188,-189,-190, E-Mail: standesamt@hennef.de)

Datenschutzerklärung

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Hiermit erteile ich freiwillig meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten und erkenne nachfolgende Datenschutzerklärung der Stadt Hennef an.

Verantwortlicher:

Stadt Hennef
Der Bürgermeister
Frankfurter Str. 97
53773 Hennef

Kontaktaufnahme: 02242/888-0 oder unter info@hennef.de


Datenschutzbeauftragte*r: datenschutz@hennef.de

Die Daten werden zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigt, nicht an Dritte weitergegeben und gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung entfällt und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten mehr bestehen. Sie haben folgende Rechte zur Verarbeitung Ihrer Daten: Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Widerspruch und Löschung und Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.

Weitere ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie im Internet unter:

datenschutz.stadt-hennef.de

Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich, zur Niederschrift beim Verantwortlichen oder mit einer E-Mail an datenschutz@hennef.de widerrufen werden.

Hinweis zum Datenschutz:

Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Ihren Anliegen und über Ihre Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte der zugehörigen Information nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO.
Dieses finden Sie unter www.hennef.de/datenschutz.

 

Informationen zu Sterbefallanzeigen

Informationen zu Sterbefallanzeigen ►

Folgende Daten benötigen Sie zum Ausfüllen des Antrags:

  • Persönlich Daten der verstorbenen Person,
  • Angaben zum Todestag, -zeitpunkt, und -ort,
  • Angaben zum Familienstand,
  • Persönliche Daten einer Person, die Auskunft geben kann,
  • Daten über das Bestattungsunternehmen / die Einrichtung,

Die bearbeitende Stelle braucht diese Informationen, um Ihr Anliegen prüfen zu können. Soweit Angaben verpflichtend angegeben werden müssen, sind diese in der Beschriftung des Feldes oder der Auswahlmöglichkeiten gekennzeichnet. Soweit Sie bei den freiwilligen Angaben nichts eintragen, kann es sein, dass Sie später nochmals nach den fehlenden Informationen gefragt werden. Dabei kann es zu Verzögerungen kommen.

 

Verstorbene Person

Wann wurde die verstorbene Person zuletzt lebend gesehen?

Die verstorbene Person war zuletzt verheiratet mit
Die verstorbene Person hatte eine Lebenspartnerschaft begründet mit
Die verstorbene Person war zuletzt verheiratet mit
Die verstorbene Person war zuletzt verheiratet mit
Die verstorbene Person war zuletzt verheiratet / in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit
Kinder der verstorbenen Person
Folgende Person kann Auskunft geben
Anzeigende Person / Einrichtung
Folgende Person war bei dem Tod zugegen oder ist von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet.
all fields marked with a (*) are required and must be filled out
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