Antrag Brauchtumsumzug

Informationen zu Brauchtumszügen

Ausfüllhinweis

Mit diesem Antrag können sie einen Brauchtumsumzug anmelden. Um den Anmeldeprozess so reibungslos wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie, die folgenden Informationen und Unterlagen bereitzuhalten:

  1. Erforderliche Unterlagen:

    • Persönliche Daten der antragstellenden Person,
    • Angaben zum Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung
    • Angaben zur geplante Wegstrecke
    • Versicherungsnachweise
    • ggfs. Genehmigung des Grundstückseigentümers/Pächters

Innerhalb des Antragformulars haben Sie die Möglichkeit, ein Brauchtumsfeuer mit anzumelden.

Bitte stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden, um Verzögerungen im Genehmigungsprozess zu vermeiden. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an den Stadtordnungsdienst, Tel.: 02242 888-588 E-Mail: ordnungsdienst@hennef.de

 

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt für die Vorbereitung von Brauchtumsumzügen und Brauchtumsfeuer

 

Datenschutzerklärung

Hiermit erteile ich freiwillig meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten und erkenne nachfolgende Datenschutzerklärung der Stadt Hennef an.

Verantwortlicher:

Stadt Hennef
Der Bürgermeister
Frankfurter Str. 97
53773 Hennef

Kontaktaufnahme: 02242/888-0 oder unter info@hennef.de


Datenschutzbeauftragte*r: datenschutz@hennef.de

Die Daten werden zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigt, nicht an Dritte weitergegeben und gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung entfällt und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten mehr bestehen. Sie haben folgende Rechte zur Verarbeitung Ihrer Daten: Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Widerspruch und Löschung und Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.

Weitere ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie im Internet unter:

datenschutz.stadt-hennef.de

Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich, zur Niederschrift beim Verantwortlichen oder mit einer E-Mail an datenschutz@hennef.de widerrufen werden.

Hinweis zum Datenschutz:

Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Ihren Anliegen und über Ihre Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte der zugehörigen Information nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO.
Dieses finden Sie unter www.hennef.de/datenschutz.

 

Antragstellende Person
Verantwortliche Person
Angaben zum Brauchtumsumzug
Veranstaltungszeit
Umzugsweg

Bitte in der Reihenfolge, an der Sie die Straßen entlang laufen möchten.

Wenn möglich bitte mit Klassifizierung und Nummer z.B.  B478, L333, K40, etc.

Sicherheit

Ungefähr 1 Ordner pro 30 Teilnehmende

Benötigen Sie zum Beispiel Straßensperrungen oder Zugbegleitungen?

Versicherungen

Bitte laden Sie im folgenden die Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über Ihre Haftpflichtversicherung und ggfs. eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung hoch.

Zum Beispiel ein Pferd für einen betrittenen Sankt Martin

Sollten Sie das Antragsdokument für Ihrer Versicherungsgesellschaft noch nicht haben, können Sie dieses über folgenden Button herunterladen.

Brauchtumsfeuer

Antrag Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers

Informationen zu Brauchtumsfeuer

Informationen zu Brauchtumsfeuer ►

 

Traditionelle öffentliche Brauchtumsfeuer (z.B. Martinsfeuer, Osterfeuer) müssen bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Die Anmeldung eines Brauchtumsfeuers stellt eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot des Verbrennens im Freien dar.

Voraussetzung ist ein eindeutiger Bezug zum Brauchtum, der auch einen zeitlichen Zusammenhang einschließt. Zum Beispiel dürfen Osterfeuer nur während der Osterfeiertage abgebrannt werden.

Für die Antragstellung werden zwei volljährige verantwortliche Aufsichtspersonen benötigt.

Nach erfolgreicher Anzeige des Feuers, werden von der Ordnungsverwaltung weitere Behörden informiert (zum Beispiel Ordnungsamt, Feuerwehr, Polizei). 

Brauchtumsfeuer dürfen nicht das Verbrennen von Abfällen zum Ziel haben. Es dürfen lediglich unbehandelte Hölzer, Baum- und Strauchschnitte sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden.

Folgende Sicherheitsabstände müssen eingehalten werden:

  • 100 m zu bewohnten Gebäuden und Wäldern
  • 50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen
  • 25 m zu sonstigen baulichen Anlagen
  • 10 m zu befestigten Wirtschaftswegen, leicht entflammbarer Vegetation und zuschauenden Personen

Der Sicherheitsabstand zu bewohnten Gebäuden reduziert sich bei einer geringeren Menge des Brennmaterials:

  • 5 m³ bei einem Abstand zwischen 25 m und 30 m
  • 10 m³ bei einem Abstand zwischen 31 m und 40 m
  • 20 m³ bei einem Abstand zwischen 41 m und 50 m
  • 40 m³ bei einem Abstand zwischen 51 m und 75m
  • 60 m³ bei einem Abstand zwischen 76 m und 100 m

Ab einer Waldbrandstufe von 4 oder dem Graslandfeuerindex 4 erlischt eine Genehmigung automatisch.

Der Genehmigungsinhaber muss selbständig (über die Internetseite des Deutschen Wetterdienstes - www.dwd.de/waldbrand) prüfen, welche Waldbrandgefährdungsstufe oder welcher Graslandfeuerindex für den beantragten Abbrennort gelten.

Verantwortliche Person
1. verantwortliche Person
2. verantwortliche Person
Angaben zum Brauchtumsfeuer
Veranstaltungsort
Zeitraum

Beginn des geplanten Feuers

Größe des Feuers
Räumliche Gegebenheiten

Die Distanz betragen zu

Einverständnis
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Bemerkungen und Abschluss

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Sollten Sie weitere Hinweise oder Anregungen haben, können Sie diese gerne hier hinterlassen.

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